Bundeskabinett zieht kleine Novelle des PBefG vor

Das Bundeskabinett möchte Ländern und Kommunen ermöglichen, Vorgaben für den Schadstoffausstoß von Taxis und Mietwagen zu machen.

Die neuen Möglichkeiten der Länder und Kommunen könnten Taxis mit Hybrid- oder Elektroantrieben begünstigen. (Foto: Dietmar Fund)
Die neuen Möglichkeiten der Länder und Kommunen könnten Taxis mit Hybrid- oder Elektroantrieben begünstigen. (Foto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

Länder und Kommunen sollen Taxis und Mietwagen künftig Auflagen für den Ausstoß von Luftschadstoffen machen können. In aller Stille hat das Bundeskabinett schon vor zwei Wochen den angekündigten Entwurf für die kleine Vorab-Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verabschiedet und am Ende des „Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ versteckt. In dem Passus, der als Paragraf 64b in das PBefG eingefügt werden soll, heißt es in bestem Beamtendeutsch, dass „dieses Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen, die den Betrieb des Verkehrs mit Taxen oder mit Mietwagen in Bezug auf Fahrzeugemissionen regeln.“

Thomas Grätz, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen in Berlin, zeigte sich gegenüber taxi heute überrascht, dass nicht wie sonst üblich die Branchenverbände angehört worden seien. In einer ersten vorläufigen Bewertung begrüßte er, dass sowohl Taxi als auch Mietwagen gleichermaßen von der Regelung betroffen seien. Es sei aber verwunderlich, dass freigestellte Verkehre, Verkehre nach Paragraf 2 Absatz 6 PBefG – zum Beispiel Pooling-Dienste – oder Verkehre nach der Experimentierklausel nicht erfasst würden.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Länder selbst hätten in der Debatte über Diesel-Fahrverbote großes Interesse daran gezeigt, zwecks Sicherung der innerstädtischen Mobilität und Luftreinhaltung bei der Genehmigung von gewerblichen Verkehren zur Personenbeförderung die Einhaltung höherer Emissionsstandards – bis hin zu Null-Emissionen – verlangen zu können. Mit der jetzt vorgesehenen Novelle könnten die Länder „selbst festlegen, unter welchen Voraussetzungen besondere Emissionsgrenzen für Taxen und Mietwagen als geeignetes Mittel erscheinen, die Luftqualität merklich zu verbessern.“ Um den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Verhältnismäßigkeit zu wahren, könne es möglich oder erforderlich sein, „bei technischen Vorgaben eine Spreizung nach dem Schadstoffausstoß vorzusehen und dies zur Berücksichtigung entstehender wirtschaftlicher Belastungen mit Bestimmungen zu Übergangsfristen oder zum Ausgleich von Mehrkosten zu verbinden.“

Politische Unterstützung beim Anliegen, die geplante Regelung noch zu modifizieren, kann das Taxi- und Mietwagengewerbe nur begrenzt erwarten. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates empfiehlt zwar, auch andere Formen der gewerblichen Personenbeförderung einzubeziehen, nennt aber nur „insbesondere“ die mit Bussen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Für eine solche umfassende Lösung hatte sich auch schon im Oktober 2016 die Verkehrsministerkonferenz ausgesprochen. Der Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar plädierte auf dem Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen ebenfalls dafür, dass alle unter das PBefG fallenden Fahrzeuge der neuen Regelung unterworfen werden. Matthias Roeser

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