Fachleute informieren Taxigewerbe über den Mindestlohn

An zwei Informationsveranstaltungen des VDV Rheinland sollen Fachleute auch Detailfragen zum Mindestlohn klären.
Dietmar Fund

Die mit dem Mindestlohngesetz verbundenen Dokumentationspflichten, die Unterscheidung von Bereitschafts- und Arbeitszeiten sowie die Vergütung nach Umsatzbeteiligung sind drei zentrale Aspekte zweier Informationstagungen des Verbandes des Verkehrsgewerbes Rheinland (VDV Rheinland e.V.). Er lädt seine Mitglieder aus dem Taxigewerbe zu zwei für sie kostenlosen Informationsveranstaltungen ein, die am 4. März 2015 im ZAP in Emmelshausen und am 11. März in der Stadthalle Ransbach-Baumbach abgehalten werden.

Der Beginn ist jeweils um 14.30 Uhr, die Inhalte sind deckungsgleich. Mitveranstalter ist die SVG Rheinland eG.

Guido Borning, der stellvertretende Geschäftsführer des VDV Rheinland e.V., konnte als Referenten Vertreter der Bundesfinanzdirektion Südwest gewinnen. Neben ihnen reden Fachleute des Zolls, aus dem Arbeitsrecht und aus dem Verkehrsgewerbe. Sie sollen Fragen aus der Praxis beantworten und Handlungshilfen für die Praxis geben.

Anmeldungen nimmt Andrea Britz entgegen, die auch Rückfragen beantwortet. Sie ist telefonisch unter 02 61 / 4 94 -3 30 oder per E-Mail andrea.britz@vdv-rheinland.de zu erreichen.

In der Ausgabe 3-4/2015, die am 1. April erscheint (was kein verfrühter Aprilscherz ist!), wird taxi heute über die Erkenntnisse der Fachleute bei einer der Veranstaltungen berichten.

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