Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beruht die vorgesehene Anhebung des Mindestlohns auf dem am 28. Juni 2016 gefassten Beschluss der Mindestlohnkommission (taxi heute berichtete), den Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung könne von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen.
Der Entwurf der Verordnung sei mit der Begründung und dem Beschluss der Mindestlohnkommission im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, schreibt das Ministerium weiter. Die betroffenen Verbände hätten damit Gelegenheit gehabt, den Beschluss zu prüfen und zu ihm Stellung zu nehmen.
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