Taxi-Einbindung darf beim 49-Euro-Ticket keine Ländersache sein
Wenn jedes Bundesland einzeln prüfen soll, ob es Regelungen zur Einbindung von Taxen in das 49-Euro-Ticket bedarf, wird ein erfolgreicher Start zum 1. Mai noch unwahrscheinlicher. Das Bundesverkehrsministerium würde dann die bundesweite Einheitlichkeit auch auf diesem Feld aushebeln und einen weiteren Flickenteppich schaffen: Diese Kritik hat der Berichterstatter der Unionsfraktion für den ÖPNV, Michael Donth MdB, geäußert, nachdem er sich bei der Bundesregierung nach der Einbindung von Taxen beim 49-Euro-Ticket erkundigt hatte.
Donth erklärt dazu wörtlich in seiner Pressemitteilung: „Die Taxiverbände weisen zurecht daraufhin, dass das Taxi gerade in ländlichen Räumen und zu Randzeiten wichtig für die Mobilität der Menschen ist. Hier kann das Taxi ein ergänzendes Angebot sein. Die Bundesregierung sollte ihre Haltung zum Einbezug des Taxi-Verkehrs daher dringend klarstellen.“
Donth hatte zuvor eine „Schriftliche Einzelanfrage“ an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BVDM) gestellt. Er wollte wissen, wie die Bundesregierung begründe, dass der Verkehr mit Taxen von der Nutzung des Deutschlandtickets ausgeschossen wird. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer MdB lautete, der Verkehr mit Taxen könne nur im Ausnahmefall des Paragrafen 2 Satz 3 Regionalisierungsgesetz öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sein. In diesen Fällen müsse das jeweilige Land prüfen, ob weitere landesspezifische Regelungen notwendig seien.
Patrick Meinhardt, Bundesgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV), begrüßte die Initiative von Michael Donth. „Die Achillesferse des Deutschland-Tickets ist das katastrophale Angebot auf den weiteren Kilometern nach dem letzten Bus- oder Zughalt. Das kann nur mit Taxen gelöst werden“, ließ er erklären.
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