Neuer Rahmenvertrag mit Krankenkassen

In Baden-Württemberg haben sich Vertreter der Kassen mit den Verkehrsverbänden auf einen neuen Rahmenvertrag bei den Krankenfahrten geeinigt. Bevor endgültig unterschrieben wird, bekommen die Taxiunternehmer noch Gelegenheit zur Stellungnahme.

Redaktion (allg.)

Und diese wiederum werden nicht nur positiv ausfallen. Das wurde bei einer Infoveranstaltung der Taxi-IG Ortenau deutlich, bei der Vertreter der Fachsparte Taxi und Mietwagen des dem BZP angeschlossenen Verkehrsverbandes Südbaden den ausgehandelten Vertrag vorstellten.

Als betroffener Taxiunternehmer sei es nur schwer verständlich, warum er für Krankenfahrten künftig zehn Prozent weniger abrechnen dürfe als unter dem bisher gültigen Vertrag aus dem Jahr 2004, kritisierte beispielsweise Dirk Holl, Vorstand des Bundesverbands TVD. In seinen Augen wäre es nicht nötig gewesen, jetzt schon einen Abschluss zu suchen. Der TVD Baden-Württemberg sei nachweislich aus den Verhandlungen ausgesperrt worden, sei nun aber kurz davor gestanden, in die Verhandlungen mit eingebunden zu werden.

Roland Koffler, Chef der Taxizentrale Karlsruhe und Vorstand des TVD Baden-Württemberg, unterstellt dem Konkurrenzverband daher, dass er bewusst einen schnellen Abschluss gesucht habe, um eben das zu verhindern. Bärbel Luke Hesse und Jürgen Dornheim vom südbadischen Verkehrsverband bestreiten dies und betonten während der Infoveranstaltung, dass auch sie nicht glücklich mit dem neuen Vertrag seien, man aber doch damit leben könne. Man habe im Vorfeld der Verhandlungen alle Mitglieder des Verkehrsverbandes angeschrieben und um eine Einschätzung gebeten, über welche Tarife man verhandeln solle. „Lediglich die Interessengemeinschaft Taxi Ortenau und zwei einzelne Unternehmer haben darauf geantwortet“, berichtet Frau Luke-Hesse.

Der neue Vertrag sieht vor, alle Krankenfahrten im Tarifgebiet mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Taxitarif zu vergüten. Bei Beförderungen, die über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen oder außerhalb dessen durchgeführt werden, gilt eine Grundgebühr von 2,50 Euro und ein Kilometertarif von 65 Cent. Sofern die Wartezeit 15 Minuten übersteigt, wird diese rückwirkend ab der ersten Minute mit 35 Cent pro 60 Sekunden vergütet. Der Vertrag soll am 1.1.2011 in Kraft treten, muss vorher aber bei den Genehmigungsbehörden nach Art. 51,2 PBefG entweder angezeigt oder genehmigt werden.

In vielen Landkreisen Baden-Württembergs war ein 2006 ausgehandelter Vertrag nicht wirksam geworden, weil die Genehmigungsbehörden aufgrund der massiven Proteste unter den Taxiunternehmern die Anträge auf Sondervereinbarung nicht befürworteten. Dort gilt seitdem immer noch der Vertrag aus dem Jahr 2004. Alle drei württembergischen Verbände haben angekündigt, ihren Mitgliedern bis Ende November eine Stellungnahme zu ermöglichen.

Printer Friendly, PDF & Email
Logobanner Liste (Views)