Faire Wettbewerbsregeln: Verband drängt auf Untergrenzen im Mietwagenmarkt
Der Mobilitäts- und Logistikverband MOLO drängt auf die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehre in den rheinland-pfälzischen Großstädten. Wie der Verband am 30. April 2026 in Mainz mitteilte, sollen entsprechende Regelungen faire Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsmarkt sicherstellen.
Anlass sind nach Angaben des Verbandes aktuelle Beschlüsse in Köln und München, die Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt haben. Diese Entscheidungen zeigten, dass Kommunen den Handlungsdruck erkannt hätten und regulatorische Verantwortung übernähmen.
Fokus auf Mainz, Ludwigshafen und Trier
MOLO sieht insbesondere in Mainz, Ludwigshafen und Trier Handlungsbedarf. In diesen Städten beobachte der Verband seit längerem Wettbewerbsverzerrungen im Markt. Mindestbeförderungsentgelte seien aus Sicht des Verbandes ein geeignetes Instrument, um Dumpingpreise im Mietwagenbereich einzudämmen und gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der Verband verweist dabei auf die unterschiedlichen regulatorischen Vorgaben für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Das Taxigewerbe unterliege festen Tarifen sowie einer gesetzlichen Beförderungs- und Betriebspflicht rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Diese Verpflichtungen dienten der Sicherstellung einer verlässlichen Grundversorgung.
Unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen
Demgegenüber stünden Mietwagenverkehre, die über digitale Plattformen vermittelt würden und nicht denselben tariflichen und betrieblichen Vorgaben unterlägen. Nach Auffassung von MOLO entstehe dadurch ein strukturell unausgewogener Wettbewerb, da Mietwagenangebote in direkter Konkurrenz zum Taxi stünden.
Als rechtliche Grundlage nennt der Verband das reformierte Personenbeförderungsgesetz, das seit 2021 Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit einräume, Mindestbeförderungsentgelte festzulegen. Ziel sei es, ein ausgewogenes Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten.
Neben Preisuntergrenzen fordert MOLO eine konsequente Anwendung und Prüfung genehmigungsrechtlicher Verfahren. Marktfehlentwicklungen müssten frühzeitig erkannt und unterbunden werden, um die Funktionsfähigkeit des gesamten Verkehrsangebots langfristig zu sichern.
Der Verband kündigte an, sich weiterhin für eine zeitnahe Umsetzung entsprechender Regelungen in den rheinland-pfälzischen Städten einzusetzen.
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