Barmer/GEK kehrt in den Rahmenvertrag zurück

Wie der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. (LTV) gegenüber der Presse mitteilte, habe man sich mit der Krankenkasse Barmer/GEK auf eine Zusammenarbeit geeinigt.
Redaktion (allg.)

Na bitte, es geht doch! Thüringens Taxi- und Mietwagenunternehmer, die mit Versicherten der Barmer/GEK Krankenfahrten durchführen, können ab 1. Januar 2014 wieder auf einer einheitlichen Grundlage abrechnen. Man sei nach konstruktiven Verhandlungen zu einer vernünftigen und fairen Lösung gekommen. „Nach der Einigung haben wir uns entschieden, dem Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten ab dem 1. Januar 2014 wieder beizutreten“, ließ Hermann Schmitt, Landesgeschäftsführer der BARMER GEK in Thüringen, in einer gemeinsam mit dem LTV herausgegebenen Presseerklärung mitteilen.

Besagter Rahmenvertrag besteht seit 2005 zwischen dem LTV und dem Verband der Ersatzkassen. Er enthält unter anderem eine Gleitklausel, wonach es bei Tariferhöhungen automatisch auch zu Tarifanpassungen innerhalb des Rahmenvertrags kommt. Wenn in einer Region also Taxipreise steigen, wird auch das vertraglich vereinbarte Beförderungsentgelt für Krankenfahrten anteilig angeglichen.

Ähnlich wie bisher in Thüringen agiert die Barmer/GEK in anderen Bundesländern außerhalb bestehender Rahmenverträge. In vielen Regionen „versteigert“ man stattdessen die Krankenfahrten anhand von umstrittenen Internetausschreibungen an die Beförderungsunternehmen, welche für die angebotenen Fahrten die günstigsten Entgelte bieten.

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