Taxi-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern meldet: Krankenfahrten werden eingestellt!
Die Rostocker Spezialtransport-Betriebe für Krankenfahrten sehen sich mit sofortiger Wirkung gezwungen, Tragestuhl- und Liegendtransporte für Versicherte der DAK-Gesundheit vorübergehend einzustellen. Diese Entscheidung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern die direkte Folge der seit dem 1. Januar 2026 fehlenden wirtschaftlich tragfähigen Vergütungsvereinbarung mit der DAK-Gesundheit.
Betroffen sind insbesondere Transporte ohne medizinische Fachbegleitung, darunter Fahrten zu Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapien, zu ambulanten Behandlungen sowie Entlassungsfahrten aus Krankenhäusern, die gesetzlich eine Zwei-Personen- Besatzung erfordern.
Ursache: Keine tragfähige Vergütung - trotz mehrfacher Gesprächsangebote innerhalb der letzten fünf Monate
Seit Jahresbeginn liegt keine Vergütungsregelung vor, die die tatsächlichen Kosten der Leistungserbringung abdeckt. Mehrere Gesprächsangebote der Unternehmen blieben ohne Ergebnis. Die DAK-Gesundheit ist bislang nicht bereit, die nachweislich entstehenden (belegbaren) Fahrkosten, die die gesetzlichen Anforderungen, steigende Personal- und Sachkosten sowie die notwendige Qualität der Versorgung berücksichtigen, zu übernehmen.
Warum die Unternehmen nicht weiterfahren können
Die Durchführung von Tragestuhl- und Liegendtransporten ist mit erheblichen Aufwänden verbunden:
- gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Personen-Besatzung speziell ausgerüstete Fahrzeuge
- steigende Personal-, Energie- und Betriebskosten strenge arbeits- und mindestlohnrechtliche Vorgaben
Unter diesen Rahmenbedingungen wäre eine Fortführung der Leistungen ohne angemessene Vergütung nicht rechtssicher, nicht verantwortbar und wirtschaftlich unmöglich.
„Wir Unternehmen erbringen diese Leistungen z.T. seit über drei Jahrzehnten zuverlässig“ betonen die Akteure. „Wir würden das auch weiterhin tun. Aber ohne eine faire auskömmliche Vergütung zwingt uns die aktuelle Situation dazu, die Versorgung für die DAK-Versicherten einzustellen.“
Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten
Durch das Ausbleiben einer Einigung entsteht nun eine Versorgungslücke, die vor allem chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen trifft. Viele von ihnen sind auf regelmäßige, sichere und qualifizierte Beförderung angewiesen.
Die Unternehmen unterstützen Betroffene weiterhin so gut wie möglich, etwa durch Beratung, Hinweise zu Alternativen und Abstimmung mit behandelnden Einrichtungen — soweit dies ohne bestehende Vergütungsvereinbarung möglich ist.
Unternehmen bleiben gesprächsbereit
Die betroffenen Unternehmen betonen, dass sie weiterhin jederzeit zu konstruktiven Gesprächen bereit sind. Ziel bleibt eine verlässliche, wirtschaftlich tragfähige und patientengerechte Versorgung. Aufgrund des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages, den Krankenkassen zu erfüllen haben, liegt die Verantwortung für die Organisation alternativer Beförderungsmöglichkeiten bei der DAK-Gesundheit.
Weitere Aussichten für ganz Mecklenburg-Vorpommern
Ab dem 1. April 2026 werden alle gesetzlich versicherten Patienten der Kranken- und Ersatz- sowie Betriebskrankenkassen (AOK, IKK, Barmer u. v. m.) von den meisten Taxi- und Mietwagenunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr zu oder von ihren Behandlungen befördert.
Auch hier liegen die Gründe in einem ausgelaufenen Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten sowie bei den Kostenträgern. Diese sind nicht bereit, Vergütungen zu zahlen, die für die eigenwirtschaftlich organisierten Unternehmen auskömmlich und wirtschaftlich sind.
Diese Pressemitteilung wurde unverändert vom Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Mecklenburg – Vorpommern e.V. übernommen.
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