GVN: Taxler sollten Abgeordnete anschreiben
Schon die vorgeschlagenen Erhöhungen des Mindestlohns werden Taxi- und Mietwagenunternehmer stark belasten. Sie sind aber im Vergleich zu den momentan diskutierten Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nur ein „laues Lüftchen“. Wenn sie kämen, würde im mobilen Gewerbe „kein Stein auf dem anderen bleiben“. Sie würden eine „Schneise der Verwüstung hinterlassen“. Deshalb sollten Taxi- und Mietwagenunternehmer ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten auf die fatalen Folgen einer solchen Novelle hinweisen.
Das schreibt die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) sinngemäß in ihrem Mitglieder-Rundschreiben. Ihm war ein Muster-Anschreiben zum Eckpunktepapier der Findungskommission zum PBefG beigefügt, mit dem die Unternehmer um einen Gesprächstermin bei ihrem Bundestagsabgeordneten nachsuchen können. Eine Liste mit den Mailadressen der Bundestagsabgeordneten und das Eckpunktepapier hält die Fachvereinigung für ihre Mitglieder ebenfalls als pdf-Dokumente zum Herunterladen bereit.
Der GVN bietet aktiven Unternehmerinnen und Unternehmern außerdem an, sie nach Möglichkeit durch eine Teilnahme an Gesprächen mit ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten zu unterstützen, sofern sie dies wünschen. Der Zeitpunkt dafür dürfte günstig sein, denn schließlich stehen viele Abgeordnete gerade in den Startlöchern für die nächste Bundestagswahl im Herbst 2021.
Mit der Aktion zeigt die Fachvereinigung wieder einmal, dass dem Bundesverband Taxi und Mietwagen ein sehr aktiver Landesverband verloren ginge, wenn es beim Austritt zum 1. Januar 2021 bleiben würde. Vom Bundesverband oder seitens der Taxizentralen sind bisher keine vergleichbaren Aktionen bekanntgeworden.
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