GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz: So werden Krankenfahrten für Taxiunternehmen zum Risiko
Wer regelmäßig Patienten zur Dialyse, zur Chemotherapie oder zur ambulanten Behandlung fährt, kennt die Rechnung: Das Fahrzeug muss verfügbar sein, der Fahrer bezahlt werden, Wartezeiten müssen einkalkuliert werden. Dazu kommen Kraftstoff, Versicherungen, Wartung und Verwaltung. Ob sich die Fahrt am Ende rechnet, hängt nicht allein von der zurückgelegten Strecke ab. Entscheidend ist auch, was die Krankenkasse dafür erstattet.
Genau an diesem Punkt setzt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz an. Die Bundesregierung will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzen und die Beitragssätze stabilisieren. Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen, am 24. Juli ausgefertigt und am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist also längst keine bloße politische Absichtserklärung mehr. Wesentliche Regelungen gelten seit Ende Juli, weitere treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für die Taxi- und Mietwagenbranche beginnt damit eine Phase, in der die wirtschaftlichen Folgen genauer sichtbar werden dürften.
Reform mit Folgen für die Krankenbeförderung
Die Grundidee der Reform ist erst einmal nachvollziehbar: Die Ausgaben der Krankenkassen sollen künftig nicht mehr dauerhaft stärker steigen als ihre Einnahmen. Dafür begrenzt der Gesetzgeber die jährlichen Vergütungssteigerungen in den verschiedenen Leistungsbereichen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Kostenentwicklungen im jeweiligen Bereich oder die sogenannte Grundlohnrate – wobei grundsätzlich der niedrigere Wert gilt. Für die Jahre 2027 bis 2029 kommt ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt hinzu. Das betrifft nicht nur Arztpraxen, Krankenhäuser oder andere Gesundheitsdienstleister. Auch die Krankenbeförderung ist von der gesetzlichen Begrenzung erfasst. Denn § 133 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V), der die Vergütung von Krankentransportleistungen regelt, verweist auf die Vorgaben zur Beitragssatzstabilität nach § 71 SGB V. Damit wird die Entwicklung der Vergütung für Krankenfahrten enger an die gesetzlich festgelegten Grenzen gebunden.
Für das Taxigewerbe ist das eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Bislang standen bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen vor allem die regionalen Beförderungsverträge und die darin vereinbarten Preise im Mittelpunkt. Künftig müssen sich die Verhandlungspartner zusätzlich an einem engeren gesetzlichen Korridor orientieren. Wie viel Spielraum für höhere Entgelte bleibt, hängt damit nicht allein von den Kosten der Unternehmen ab. Dabei bestreitet die Taxibranche nicht, dass die GKV ihre Ausgaben in den Griff bekommen muss. Sie stellt aber die Frage, ob eine allgemeine Begrenzung der Vergütungsentwicklung die tatsächlichen Bedingungen der Krankenbeförderung ausreichend berücksichtigt.
Wenn die Kosten schneller steigen als die Erlöse
Taxiunternehmen müssen ihre Fahrer bezahlen, Fahrzeuge finanzieren und den Betrieb auch dann aufrechterhalten, wenn ein Fahrzeug auf die Rückfahrt wartet oder eine Anschlussfahrt fehlt. Steigen Löhne, Versicherungsprämien, Energie- und Reparaturkosten schneller als die Vergütung, sinkt die Marge. Das kann sich besonders bei regelmäßigen Krankenfahrten bemerkbar machen, die zwar planbare Umsätze bringen, aber nicht automatisch hohe Gewinne abwerfen. Für 2027 nennt eine aktuelle Branchenanalyse eine maßgebliche Veränderungsrate von 3,42 Prozent. Diese Zahl beschreibt die gesetzlich relevante Vergütungsgrenze und ist nicht mit einer automatisch gewährten Preiserhöhung für jede einzelne Fahrt gleichzusetzen. Die konkreten Entgelte hängen weiterhin von den jeweiligen Vereinbarungen und deren rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Das ist für die Kalkulation entscheidend. Ein Unternehmen kann nicht einfach davon ausgehen, dass seine Einnahmen aus Krankenfahrten im gleichen Umfang steigen wie die Betriebskosten. Umgekehrt bedeutet die gesetzliche Grenze auch nicht, dass sämtliche Vergütungen pauschal um 3,42 Prozent erhöht werden. Sie begrenzt vielmehr den Spielraum für entsprechende Vereinbarungen.
Besonders schwierig kann die Lage für Betriebe werden, deren Geschäft stark von Krankenfahrten abhängt. Wer regelmäßig Patienten zu festen Terminen befördert, benötigt verlässliche Kapazitäten. Fahrer und Fahrzeuge lassen sich nicht beliebig kurzfristig aus dem Betrieb nehmen, nur weil eine einzelne Fahrt weniger einbringt als kalkuliert. Hinzu kommen Wartezeiten bei Behandlungen und Leerfahrten, die in der Vergütung nicht immer angemessen abgebildet werden. Auch die regionalen Unterschiede spielen eine Rolle. In einer Großstadt lassen sich Fahrten unter Umständen besser bündeln als in ländlichen Gebieten. Dort können lange Anfahrtswege, geringe Fahrzeugauslastung und fehlende Anschlussaufträge die Wirtschaftlichkeit zusätzlich belasten. Eine allgemeine Vergütungsgrenze kann solche Unterschiede nur begrenzt berücksichtigen.
Taxiunternehmen warnen vor Folgen für die Versorgung
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) hat deshalb gemeinsam mit zahlreichen Landesverbänden und weiteren Organisationen des mobilen Gewerbes eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetz erarbeitet. Das Bündnis wollte die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die Patientenbeförderung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe in das parlamentarische Verfahren einbringen. Die Verbände verwiesen darauf, dass ihre Unternehmen bundesweit Millionen Krankenfahrten pro Jahr durchführen.
Im Kern geht es um mehr als die Gewinnspanne eines einzelnen Betriebs. Krankenfahrten sind ein Bestandteil der medizinischen Versorgung. Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Behandlung gelangen können, sind auf geeignete Beförderungsmöglichkeiten angewiesen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 60 SGB V. Die Krankenkassen übernehmen Fahrkosten, wenn die Beförderung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Fahrten mit Taxi oder Mietwagen wird grundsätzlich der nach § 133 SGB V berechnungsfähige Betrag zugrunde gelegt. Für bestimmte ambulante Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen und gegebenenfalls Genehmigungspflichten.
Wenn sich die Krankenbeförderung für Unternehmen dauerhaft nicht mehr rechnet, verschwindet der Bedarf der Patienten allerdings nicht. Im ungünstigsten Fall ziehen sich Betriebe aus diesem Geschäftsfeld zurück oder reduzieren ihre Kapazitäten. Dann stellt sich die Frage, wer die Fahrten künftig übernimmt und ob die Versorgung in allen Regionen zuverlässig gewährleistet bleibt. Das ist zunächst ein Risiko, keine zwangsläufige Folge des Gesetzes. Wie stark die Auswirkungen ausfallen, wird wesentlich davon abhängen, wie sich die tatsächlichen Kosten entwickeln und welche Vergütungen in den kommenden Verhandlungen vereinbart werden können.
Zuzahlung steigt – und der Aufwand bleibt
Eine weitere Änderung betrifft die Zuzahlungen der Versicherten. Sie betragen grundsätzlich zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt. Im Zuge der Reform werden die Grenzen ab 2027 auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro angehoben. Die Zuzahlung kann damit für Patienten steigen, während die Vergütung der Leistungserbringer gleichzeitig stärker begrenzt wird.
Für Taxiunternehmen ist das nicht nur eine Frage des Geldes. Die Betriebe müssen die Eigenanteile korrekt erfassen und abrechnen. Bei regelmäßigen Fahrten, mehreren Behandlungen oder wechselnden Ansprechpartnern kann das zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Kommt es zu Zahlungsproblemen oder fehlerhaften Abrechnungen, belastet das die ohnehin knappe Kalkulation weiter. In der Branche wird deshalb auch über eine direkte Abwicklung der Zuzahlungen durch die Krankenkassen diskutiert. Das könnte die Unternehmen administrativ entlasten. Eine solche Entlastung wäre allerdings kein Ersatz für eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung der Beförderungsleistung.
Was jetzt bei den Vergütungsverhandlungen zählt
Für Taxi- und Mietwagenunternehmer wird es wichtiger, die Kosten ihrer Krankenfahrten transparent zu erfassen. Dazu gehören nicht nur die gefahrenen Kilometer, sondern auch Wartezeiten, Leerfahrten, Personalaufwand, Fahrzeugkosten und die Kosten der Abrechnung. Wer seine tatsächlichen Kosten pro Auftrag kennt, kann in Verhandlungen konkreter argumentieren und erkennen, welche Aufträge sich unter den neuen Bedingungen noch rechnen.
Auch die Krankenkassen und ihre Vertragspartner stehen vor einer Aufgabe. Sie müssen die gesetzlichen Grenzen beachten, zugleich aber Vereinbarungen treffen, die eine verlässliche Beförderung ermöglichen. Dabei geht es um die Frage, wie regionale Besonderheiten und nachweisbare Kostensteigerungen berücksichtigt werden können, ohne das Ziel der Beitragssatzstabilität aus den Augen zu verlieren. Die gemeinsame Stellungnahme der Branchenverbände zeigt, dass das Gewerbe auf eine politische Lösung drängt. Ob daraus weitere gesetzliche Anpassungen oder andere tragfähige Mechanismen entstehen, ist offen. Entscheidend wird sein, ob die Vergütungsgrenzen in der Praxis zu einer Kosten-Erlös-Schere führen, die sich nicht mehr durch effizientere Abläufe ausgleichen lässt.
Beitragsstabilität braucht eine verlässliche Versorgung
Die GKV steht unter erheblichem finanziellem Druck. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die erwartete Finanzierungslücke für 2027 auf rund 19 Milliarden Euro; ohne Gegenmaßnahmen könnte sie bis 2030 auf rund 44 Milliarden Euro anwachsen. Die Reform soll helfen, die Ausgabenentwicklung zu begrenzen und weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Dass die Krankenkassen ihre Ausgaben kontrollieren müssen, ist unstrittig. Doch eine Einsparung ist nicht automatisch nachhaltig, wenn sie dazu führt, dass notwendige Leistungen wirtschaftlich nicht mehr erbracht werden können. Gerade bei der Krankenbeförderung treffen finanzpolitische Vorgaben auf einen konkreten Bedarf: Menschen müssen ihre Behandlung erreichen, auch wenn sie nicht selbst fahren können. Für die Taxi- und Mietwagenbranche wird 2027 deshalb zum entscheidenden Jahr. Dann zeigt sich, ob die gesetzlichen Vergütungsgrenzen und die regionalen Vereinbarungen zusammenpassen. Die Aufgabe besteht darin, die Ausgaben der GKV zu begrenzen, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Krankenfahrten zu beschädigen.
Eine stabile Krankenversicherung braucht nicht nur finanzierbare Leistungen. Sie braucht auch Unternehmen, die diese Leistungen zuverlässig erbringen können.
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