E-Autos werden im Haushalt 2025 wieder dezent gefördert

Der Haushalt 2025 wurde vom Bundeskabinett verabschiedet und versucht, E-Autos über eine Sonderabschreibung für gewerbliche E-Autos sowie zusätzliche Vorteile für Stromer bei der Besteuerung von Dienstwagen ohne großes Aufsehen zu fördern.

Die Dienstwagenbesteuerung wurde von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben und gilt somit auch für teurere Modelle.  (Foto: G. Soller)
Die Dienstwagenbesteuerung wurde von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben und gilt somit auch für teurere Modelle. (Foto: G. Soller)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Gregor Soller)

Es war eine Zitterpartie: Das Bundeskabinett hat den Haushalt für 2025 verabschiedet, womit der Regierungsentwurf an den Bundestag weitergeleitet werden kann. Ein Beschluss im Parlament ist aber erst Ende November 2024 vorgesehen. Wichtig für die Elektromobilität: Der beschlossene Haushalt für 2025 enthält ein Wachstumspaket, das Elektrofahrzeugen stärker steuerlich fördern soll. Offiziell liest sich das so

„Für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt, die die Anschaffung der betroffenen Fahrzeuge deutlich attraktiver macht. Die Sonder-Abschreibung gilt für Neuzulassungen bis Ende 2028.“

Nachfrage soll wieder angekurbelt werden

Ebenfalls darin enthalten ist eine Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge, was vor allem deutschen Herstellern helfen soll, die immer noch viele Modelle in den oberen Preisregionen verkaufen. Allerdings muss sich erst erweisen, dass diese Abschreibungsmöglichkeit der E-Mobilität wieder einen Schub geben kann.

Wirtschaftsminister Robert Habeck erklärte jedenfalls auf der Eröffnung des Mercedes-Benz „eCampus“:

„Jetzt geht es darum, die Nachfrage wieder anzukurbeln.“

Abschreibungsmöglichkeiten könnten bei der Entscheidung für elektrische Fahrzeuge im Fuhrpark das Zünglein an der Waage sein, viele Experten bezweifeln aber eine hohe Wirkkraft. Als relevanter werden die Vorteile für Elektroautos bei der Dienstwagenbesteuerung gesehen. Da die Dienstwagenbesteuerung den jeweiligen realen Listenpreis berücksichtigt, könnten damit nicht nur Elektroautos mit einem höheren Grundpreis, sondern auch günstigere Modelle mit mehreren Sonderausstattungen von den verminderten Steuersätzen profitieren.

Kritik an Plänen

Das führt auch zu Kritik, da einmal mehr in erster Linie ohnehin gut Verdienende von den Förderungen profitieren. Das Ganze kostet den Staat viel Geld: Schon für 2024 sind laut Subventionsbericht gut 1,5 Milliarden Euro zu veranschlagen, was nicht viel billiger sei als die Kaufprämie von 2023: Die schlug mit 2,4 Milliarden Euro ins Kontor. Und die 1,5 Milliarden sind noch nicht das Ende der Fahnenstange…

Was bedeutet das?

Vor allem deutsche Kunden und Flotten reagierten schnell und hart auf das Auslaufen der Förderungen für E-Autos. Um das rückläufige Geschäft wieder aufzufangen, hat die Regierung ein Sofortpaket geschnürt, das leider vor allem teure Dienstwagen bevorzugt. Für alle anderen bleibt Mobilität teuer, Tendenz leider weiter steigend.

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