Berliner Taxler müssen bargeldlose Bezahlung akzeptieren

Die Senatsverwaltung möchte die Akzeptanz dreier gängiger Karten zur Pflicht machen.
Dietmar Fund

Alle Taxifahrer in Berlin sollen künftig mindestens drei gängige Kredit- oder Debit-Karten annehmen müssen. Das sieht eine Verordnung vor, die der Berliner Senat am 13. Januar 2015 auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel erlassen hat. Die Taxifahrer dürfen für die bargeldlose Bezahlung den schon bisher zulässigen Aufschlag von 1,50 Euro kassieren. Außerdem dürfen sie darauf bestehen, dass der Fahrgast seine Identität mit einem „amtlichen Dokument“ nachweist, wie es in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung heißt.

Die Verordnung tritt drei Monate nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft, die für Anfang Februar erwartet wird. Demnach würde die neue Pflicht ab Mai 2015 gelten.

Der Taxiverband Berlin Brandenburg und die Innung des Berliner Taxigewerbes begrüßten die neue Regelung. Für den 1. Vorsitzenden der Berliner Taxiinnung, Leszek Nadolski, gehört die Kreditkarten-Akzeptanz zum Selbstverständnis eines modernen Dienstleisters. Außerdem wertet er es als Vorteil, dass bargeldlose Zahlungen das „Verkürzen der tatsächlich erwirtschafteten Fahreinnahmen am Fiskus vorbei“ deutlich verkomplizierten. Kreditkartenabrechnungen machten es betrügerischen Firmen künftig noch schwerer, ihre Praktiken fortzuführen.

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