Bahntaxi stabilisiert Mobilität bei Extremwetter

Taxis sprangen vielerorts als Ersatzverkehr ein und brachten gestrandete Reisende zuverlässig ans Ziel. Trotz vereinzelter Vertragsverstöße sieht der Verband die Branche überwiegend regelkonform und hebt den hohen Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer hervor.

Nahaufnahme eines Taxischeibenaufklebers „DB-Taxigutschein“ auf einer regennassen Frontscheibe während einer Schlechtwetterlage. | Foto: KI generiert, Orginal: BVTM
Nahaufnahme eines Taxischeibenaufklebers „DB-Taxigutschein“ auf einer regennassen Frontscheibe während einer Schlechtwetterlage. | Foto: KI generiert, Orginal: BVTM

In den vergangenen Tagen kam es aufgrund bundesweiter Extremwetterlagen zu teils erheblichen Störungen im deutschen Bahnverkehr. Zahlreiche Zugverbindungen fielen aus oder wurden stark eingeschränkt, wodurch viele Reisende strandeten und ihre geplanten Fahrten nicht fortsetzen konnten.

Taxis als Ersatzverkehr im Einsatz

In dieser Situation übernahmen vielerorts Taxifahrerinnen und Taxifahrer den Weitertransport betroffener Fahrgäste. Sie fungierten damit faktisch als Ersatzverkehr, wenn auf der Schiene nichts mehr ging. Das Taxigewerbe stellte so in vielen Regionen kurzfristig Mobilität sicher und schloss Versorgungslücken im öffentlichen Verkehr.

Hohe Belastung für Fahrpersonal

Die Einsätze unter Extremwetterbedingungen waren für viele Fahrerinnen und Fahrer mit besonderem Aufwand verbunden. Der zuständige Verband bedankt sich ausdrücklich bei den eingesetzten Kräften für ihren Einsatz – auch im Namen der Deutschen Bahn, die als Auftraggeberin auf die Leistungen zurückgriff.

Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen:

"Wir danken allen Fahrerinnen und Fahrern für ihr Engagement, ihre Professionalität und ihren täglichen Einsatz für die Mobilität der Menschen und freuen uns auf eine weiterhin gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit."

Einzelfälle von Vertragsverstößen gemeldet

Gleichzeitig wurden aus mehreren Städten vereinzelte Fälle bekannt, in denen DB-Gutscheine nur gegen zusätzliche Zahlungen der Fahrgäste akzeptiert wurden. Nach Angaben des Verbands verstößt dieses Vorgehen sowohl gegen geltendes Recht als auch gegen bestehende vertragliche Regelungen.

Sanktionen bei unzulässigen Zuzahlungen

Der Verband stellte klar, dass Taxibetriebe, die zusätzliches Geld von Reisenden verlangen, ihren gesamten Zahlungsanspruch gegenüber der Deutschen Bahn verlieren können. Darüber hinaus ist eine Sperrung für zukünftige Aufträge möglich.

Überwiegend vertragskonformes Verhalten

Trotz der gemeldeten Einzelfälle bewertet der Verband das Verhalten der Branche insgesamt als überwiegend regelkonform. Der Großteil der eingesetzten Taxifahrerinnen und Taxifahrer habe vertragsgemäß gearbeitet, Fahrgäste zuverlässig unterstützt und im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen vergütet bekommen.

 
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