Energiesteuer: VSPV hält Senkung um 14 Cent für zu gering
Der Mobilitätsverband VSPV begrüßt die geplante Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel, hält die Entlastung für Verkehrsunternehmen jedoch für unzureichend. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Energiesteuer bis Ende 2026 um 14 Cent je Liter zu reduzieren. Zusammen mit der entsprechend geringeren Umsatzsteuer soll die Entlastung rund 17 Cent je Liter betragen. Die Umsetzung ist zum 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Der VSPV bewertet die Energiesteuer als grundsätzlich geeignetes Instrument, weil davon sowohl private als auch gewerbliche Kraftstoffkäufer profitieren. Der Verband hatte sich nach eigenen Angaben bereits am 15. September 2026 mit dieser Forderung an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.
„Die Bundesregierung hat sich für das richtige Instrument entschieden. Die Energiesteuer entlastet Pendler und Betriebe gleichermaßen, bis hin zum Rettungswagen“, sagt VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate.
Eine Senkung der Umsatzsteuer hätte nach Darstellung des Verbands vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen dagegen nicht entsprechend entlastet.
Verband rechnet mit 74 Cent Mehrbelastung
Für gewerbliche Unternehmen sei vor allem der Nettopreis des Kraftstoffs entscheidend. Nach Angaben des VSPV kostete Diesel im August 2024 netto 1,30 Euro je Liter. Im August 2025 waren es 1,33 Euro und im August 2026 bereits 1,87 Euro. Für September 2026 nennt der Verband einen Mittelwert von 2,07 Euro sowie Spitzenwerte von rund 2,185 Euro je Liter.
Auf Grundlage dieser Angaben ist der Nettopreis gegenüber August 2025 um 74 Cent je Liter gestiegen. Die geplante Senkung der Energiesteuer um 14 Cent gleicht damit rechnerisch knapp 19 Prozent dieses Unterschieds aus. Gegenüber dem vom Verband genannten Preisniveau im August 2026 entspricht die Entlastung gut einem Viertel des Anstiegs.
Taxi-Beispiel zeigt verbleibende Belastung
Welche Größenordnung die höheren Kraftstoffkosten im Betrieb erreichen können, verdeutlicht der VSPV anhand eines Rechenbeispiels. Ein Taxi mit einer monatlichen Fahrleistung von 6.000 Kilometern und einem Verbrauch von acht Litern je 100 Kilometer benötigt demnach 480 Liter Kraftstoff im Monat.
Bei einem Mehrpreis von 74 Cent je Liter entstehen gegenüber dem Vorjahresniveau zusätzliche Kosten von rund 355 Euro monatlich. Eine Energiesteuersenkung um 14 Cent je Liter würde davon rund 67 Euro auffangen.
Bei Rettungswagen oder Omnibussen mit höherer Fahrleistung und höherem Verbrauch könne die verbleibende monatliche Mehrbelastung nach Angaben des Verbands mehrere hundert Euro je Fahrzeug erreichen. Der VSPV verweist dabei insbesondere auf Verkehrsunternehmen, deren Preise behördlich festgesetzt oder vertraglich vereinbart sind und die höhere Kraftstoffkosten deshalb nicht kurzfristig weitergeben könnten.
„Von 74 Cent Mehrkosten je Liter nimmt uns der Staat 14 Cent ab. Vier Fünftel des Preisanstiegs bleiben bei den Betrieben liegen“, sagt Waltemate.
Deutlich kritischer bewertet der erste Vorsitzende des VSPV, Jörg Füchtenschnieder, die wirtschaftliche Wirkung. „Diese Senkung rettet keinen Betrieb. Sie verschafft ihm Wochen“, sagt Füchtenschnieder. Nach Einschätzung des Verbands reiche die Maßnahme nicht aus, um die wirtschaftlichen Folgen der gestiegenen Kraftstoffpreise für besonders betroffene Unternehmen auszugleichen.
VSPV fordert dauerhaften Mechanismus
Kritik übt der Verband auch an der zeitlichen Befristung. Statt einzelner Entlastungsmaßnahmen fordert der VSPV einen gesetzlich verankerten Mechanismus, der bei einem festgelegten Preisanstieg automatisch greift. Die Höhe der Entlastung solle dabei an zusätzlich erzielte Steuereinnahmen gekoppelt werden.
Einen Spritpreisdeckel beurteilt der Verband dagegen kritisch. Ein Eingriff in die Preisbildung könne nach Einschätzung des VSPV Risiken für die Versorgung mit sich bringen. Eine regelgebundene Rückgabe von Steuereinnahmen komme dagegen ohne direkten Eingriff in die Preisbildung aus. Die Bundesregierung plant, mit der Mineralölwirtschaft über einen vorübergehenden Spritpreisdeckel zu sprechen. Dieser soll spätestens zum 1. Januar 2027 eingeführt werden.
Umsetzung zum 1. Oktober im Fokus
Für die Verkehrsunternehmen sei nun vor allem eine schnelle Umsetzung entscheidend. Der VSPV fordert Bundestag und Bundesrat auf, die verfügbaren Möglichkeiten zur Verkürzung der parlamentarischen Fristen auszuschöpfen.
„Jeder Tag Verzögerung wird aus den Kassen unserer Mitgliedsunternehmen bezahlt“, sagt VSPV-Generalbevollmächtigter Patrick Meinhardt. Bundestag und Bundesrat sollten deshalb die bestehenden Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verfahrens nutzen. Der geplante Start zum 1. Oktober setzt eine entsprechend schnelle parlamentarische Umsetzung voraus.
Verband widerspricht Kritik an Zielgenauigkeit
Der VSPV wendet sich zugleich gegen Kritik von Verbraucherschützern und Teilen der Opposition, die Energiesteuersenkung sei nicht ausreichend zielgerichtet. Nach Auffassung des Verbands erfüllt die Maßnahme ihren Zweck, weil sie unmittelbar Kraftstoffkäufer entlastet.
Auch die Darstellung der Steuersenkung als staatliche Kosten weist der VSPV zurück. Der Verband fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, mögliche zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen infolge der gestiegenen Kraftstoffpreise offenzulegen und bei der Bewertung der finanziellen Folgen gegenzurechnen.
VSPV reagiert auf Kritik von Veronika Grimm
Der Verband widerspricht zudem der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm. Die Ökonomin hatte den neuen Tankrabatt als „zynisch“ bezeichnet und ihre Kritik unter anderem mit Unternehmern begründet, die angesichts der politischen Vorgehensweise „nur noch den Kopf schütteln“.
Der VSPV sieht seine Mitgliedsunternehmen durch diese Darstellung nicht repräsentiert. „Wir sind die Unternehmer, von denen da die Rede ist, und wir schütteln nicht den Kopf“, sagt Füchtenschnieder. Der Verband verweist dabei auf die tägliche Beförderung von Dialysepatienten, den Rettungsdienst sowie den Schüler- und Berufsverkehr und die damit verbundenen Kraftstoffkosten.
Füchtenschnieder fordert, die wirtschaftliche Situation mittelständischer Verkehrsunternehmen bei der Bewertung der Entlastungsmaßnahmen stärker einzubeziehen. (Quelle: VSPV)
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