Seit dem 24. November 2020 können auch Unternehmen eine Förderung von pauschal 900 Euro pro Ladepunkt beantragen, wenn sie in ihrem Wohneigentum oder als Mieter Ladesäulen oder Wallboxen für Elektrofahrzeuge installieren möchte. Das sehen online zu stellende Förderanträge der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau vor, bei denen man sich als Privatperson oder Unternehmen registrieren muss. Erst nach der Registrierung für den „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ bekommt man die Formulare, die man ausfüllen und mit bestimmten Dokumenten versehen muss, um den Antrag abzusenden.
Wichtig: Erst nach der Bestätigung des Zuschussantrags darf man die Ladeeinrichtung bestellen und ihre Installation in Auftrag geben. Förderfähig sind außer der Ladeeinrichtung selbst auch ein Netzanschluss und die Elektro-Installationsarbeiten. Die Anzahl der Ladepunkte kann nach der Antragstellung im Portal nicht erhöht werden. Wer sich eine Erweiterung zu spät überlegt, muss für die Erweiterung als Teilvorhaben einen neuen Antrag stellen.
Für die Bundesförderung gelten einige Voraussetzungen. So muss die Leistung der Ladeeinrichtungen über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen und intelligent und steuerbar sein. Bestellen darf man nur ein Produkt aus der Liste der förderfähigen Ladestationen (taxi heute berichtete), die man ebenfalls auf der Homepage der KfW findet. Laden darf man nur mit Strom, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energie besteht, was unter Umständen einen Anbieterwechsel voraussetzt. Nach der Installation muss man in das Portal Nachweise wie Rechnungen als pdf-Dateien hochladen. Erst dann fließen die Fördergelder.
Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anlässlich der Öffnung des KfW-Portals mitteilte, ist für „Mitte 2021“ ein weiteres Förderprogramm Ladeinfrastruktur „im nicht öffentlich zugänglichen Bereich zur gewerblichen Nutzung“ in Höhe von 350 Millionen Euro vorgesehen.
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