BZP erstreitet einstweilige Verfügung gegen mytaxi

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Rabattaktionen von mytaxi erlassen.
Mit seiner Rabattaktion ist mytaxi in der Taxibranche mächtig unter Beschuss geraten. (Foto: Intelligent Apps)
Mit seiner Rabattaktion ist mytaxi in der Taxibranche mächtig unter Beschuss geraten. (Foto: Intelligent Apps)

Am 20. Mai 2015 hat das der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des App-Vermittlungsdienstes mytaxi erwirkt. Ihm werde damit untersagt, weiterhin „in irreführender Weise flächendeckend bundesweit mit einem 50prozentigen Rabatt auf Taxifahrten“ zu werben, erklärt Thomas Grätz, Geschäftsführer des BZP. In der Werbung werde nicht klargestellt, dass das Angebot in vielen deutschen Städten gar nicht oder nur eingeschränkt gelte. Auch die für den Rabatt geltenden Voraussetzungen würden nicht klar genug beschrieben. Bei einer Zuwiderhandlung drohen dem Betreiber Intelligent Apps 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Die einstweilige Verfügung hat eine die Rechtsanwaltssozietät Becker Büttner Held im Auftrag des BZP erstritten. Mit ihr möchte der Taxi-Dachverband eine Wiederholung der „unlauteren Werbeaktion“ verhindern. Die Gewährung eines Preisvorteils im Zusammenhang mit dem Taxipreis hält der BZP weiter für rechtlich zweifelhaft, obwohl dieser Aspekt von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen sei.

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