Der Taxiverband Deutschland (TVD) äußerte dahingehend die Befürchtung, dass bei Streichung dieser Vorschrift das Taxigewerbe noch mehr bedroht würde. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen sei bei dieser Regelung bedeutungslos. Der BZP hat gegenüber der Bundesregierung für eine Änderung des angesprochenen Paragraphen plädiert. Ein neuer Beförderungsauftrag sollte künftig auch dann ohne Rückkehr zum Betriebssitz ausgeführt werden dürfen, wenn der Auftrag während der Fahrt fernmündlich und nicht wie bisher per Funk übermittelt wird.
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