Mietwagengenehmigung erteilt, aber ohne Uber-App!

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg (VG) vom 12. Juni 2026 mit dem Aktenzeichen 5 K 397/25 befasst sich differenziert mit den Anforderungen an plattformvermittelten Mietwagenverkehr.
Bild: Uber
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Redaktion (allg.)
Hamburger Gerichtsurteil

Die Genehmigungsbehörde hatte den Antrag zuvor unter anderem wegen Zweifeln an der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie wegen einer aus ihrer Sicht bestehenden unzulässigen Annäherung des Mietwagenverkehrs an den Taxiverkehr komplett abgelehnt. Anders das VG: Die Klägerin hat grundsätzlich Anspruch auf die 20 beantragten Mietwagengenehmigungen, allerdings darf sie keine Beförderungsaufträge ausführen, die über die „gerichtsaktenkundige“ Version der Uber-App vermittelt werden. Die Genehmigungsbehörde wird mit dem Urteil verpflichtet, die Genehmigung unter einer dementsprechenden Auflage zu erteilen.

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Seite 22 bis 23 | Rubrik Recht & Steuern
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