Bundesweite Razzia in Nagelstudios – und bei Uber? Warum der Staat bei Schwarzarbeit unterschiedlich hart vorgeht

In Deutschland haben Bundespolizei, Zoll, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften am 14. Januar einen koordinierten Großeinsatz gegen mutmaßliche illegale Beschäftigung in Nagelstudios durchgeführt. Die Taxi-Branche wundert sich – wieso wird die Schwarzarbeit bei Uber & Co. nicht ähnlich konsequent verfolgt?

Die Unternehmer, die für Uber und Co. fahren, bleiben bundesweit meist verschont vor genauerer Kontrolle.| Foto: Uber
Die Unternehmer, die für Uber und Co. fahren, bleiben bundesweit meist verschont vor genauerer Kontrolle.| Foto: Uber

Am 14.Januar durchsuchten Einsatzkräfte über 1.000 Objekte in mehr als fünf Bundesländern und vollstreckten mehrere Haftbefehle. Die Ermittlungen richten sich gegen ein Netzwerk, das über Jahre hinweg Arbeitskräfte eingeschleust und Schwarzarbeit betrieben haben soll.

Nach Angaben der Behörden lag der Schwerpunkt der Aktion in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen. Insgesamt wurden 49 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Die Ermittler gingen unter anderem in Düsseldorf, Köln, Dortmund, Stuttgart und im Landkreis Darmstadt-Dieburg vor. Drei Haftbefehle wurden vollstreckt; der Hauptverdacht richtet sich gegen einen 56-jährigen Mann aus Düsseldorf. Zwei weitere Festnahmen betrafen Nagelstudio-Leiterinnen im Alter von 36 und 44 Jahren. Gegen weitere etwa zwei Dutzend Beschuldigte dauern die Ermittlungen an.

Die Ermittlungsbehörden werfen dem Hauptverdächtigen gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von ausländischen Arbeitskräften, Vorenthalten von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung vor. Demnach sollen vietnamesische Staatsangehörige ohne gültige Aufenthaltserlaubnis beschäftigt worden sein. Durch nicht gemeldete Löhne und Umsätze sowie nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge sei ein Schaden von mehr als sieben Millionen Euro entstanden.

Parallelen zu den Plattformbetreibern?

In deutschen Innenstädten prägen mobile Apps von Uber, Bolt und Co. zunehmend das Bild des Personentransports. Das Taxigewerbe kritisiert schon geraume Zeit das Geschäftsmodell dieser Plattformbetreiber – nicht zuletzt mit Blick auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Standards. Zentraler Gegenstand der Debatte ist die Frage, wie sich die niedrigen Fahrpreise, die Uber und Bolt in Deutschland regelmäßig bieten, mit den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen vereinbaren lassen.

Niedrige Preise durch Schwarzarbeit

Behörden wie der Zoll in Berlin haben öffentlich eingeräumt, dass die über Vermittlungsplattformen vermittelten Mietwagenfahrten zu Preisen angeboten werden, die nach ihrer Einschätzung nur durch „Beitragsvorenthaltung und Schwarzarbeit“ möglich seien. In einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses wurde argumentiert, ein Drittel der Einnahmen werde offiziell abgerechnet, ein Drittel durch Schwarzarbeit und ein Drittel durch illegale Bezüge der Fahrer realisiert – also ohne die üblichen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Das Taxi-Gewerbe fordert schon lange Mindestpreise für Mietwagen durchzusetzen, um eine Verdrängung regulärer Taxiunternehmen zu verhindern und Wettbewerb zu stabilisieren.

Strukturelles Problem Plattformökonomie

Diese Vorwürfe sind eingebettet in ein größeres strukturelles Problem der Plattformökonomie: Die Fahrerinnen und Fahrer sind vielfach über Subunternehmen oder Mietwagenfirmen beschäftigt, die im engen Vertragsverhältnis zu den Vermittlern stehen. Solche Konstruktionen tragen häufig in der Praxis dazu bei, dass Steuern, Lohnnebenkosten und Sozialabgaben nicht im vollen Umfang abgeführt werden, sei es durch Nutzung von Minijobs, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder informelle Zahlungen. In einigen Fällen gerieten bei behördlichen Kontrollen gefälschte Führerscheine, unzureichende Genehmigungen und fehlende Beitragszahlungen ans Licht, woraufhin hundert Fahrzeuge aus Vermittlungsplattformen entfernt wurden und Ermittlungen eingeleitet wurden.

Mehr als nur Einzelfälle

Kritiker aus dem Taxigewerbe sehen in dieser Praxis mehr als bloß vereinzelte Verstöße. Sie argumentieren, der Markt der Mietwagen mit Fahrer sei strukturell darauf ausgelegt, Kosten auf Kosten von Beschäftigten und sozialen Sicherungssystemen zu drücken, um gegenüber klassischen Taxiunternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Vertreter der Branche verweisen auf Schätzungen, wonach zum Beispiel in München allein die sozialversicherungsrechtlichen Beträge durch private Mietwagenbetreiber in die Millionen gehen, die so dem Gemeinwesen entzogen würden.

Die Plattformbetreiber selbst halten weiterhin dagegen, dass sie rechtlich nur Vermittler seien und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben vertraglich von den Partnerunternehmen eingefordert werde. Verstöße einzelner Mietwagenanbieter würden geahndet und könnten zum Ausschluss aus dem Vermittlungsnetzwerk führen, heißt es in Stellungnahmen.

Razzia bei Nagelstudios

Die Razzia in den Nagelstudios reiht sich in eine Serie von bundesweiten Maßnahmen ein, mit denen der deutsche Zoll zusammen mit Polizei und Justiz gegen Schwarzarbeit und nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse vorgeht. Diese Einsätze haben in den vergangenen Jahren zugenommen, nicht zuletzt wegen des steigenden politischen Drucks, Steuerausfälle und Wettbewerbsverzerrungen einzudämmen.

Behörden sind bei Uber und Co. zurückhaltend

Die anhaltende Debatte um Steuerbetrug und Sozialdumping bei Uber, Bolt und anderen Vermittlungsplattformen verdeutlicht, wie sehr digitale Geschäftsmodelle staatliche Regulierungsmechanismen herausfordern. Die rechtliche Einordnung der Beschäftigungssituation von Fahrpersonal bleibt umstritten. Fragen der Scheinselbstständigkeit und sozialversicherungsrechtlicher Abgrenzung sind zudem nicht allein auf Deutschland beschränkt, sondern werden in der gesamten EU-Plattformarbeit diskutiert.

Die laufende Umsetzung der Plattformrichtlinie der Europäischen Union zielt darauf ab, in Zukunft eine klarere rechtliche Grundlage für echte Arbeitnehmerverhältnisse in der Gig-Economy zu schaffen. Dadurch könnten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen transparenter werden. Bis dahin schaffen Uber und Co. jedoch Fakten. Fakten, die das Taxi-Gewerbe in Existenznot bringen.

Warum also kein bundesweites Vorgehen gegen Uber & Co.?

Ein nicht zu verachtender Aspekt für die auffallende Zurückhaltung der Politik bei der Eindämmung der Wildwüchse der Plattformbetreiber könnte deren umfangreiche Lobbyarbeit in Berlin und Brüssel sein. Zudem sind die Regelungen für ein Gewerbe wie ein Nagelstudio ziemlich einfach und bundeseinheitlich, beim Taxigewerbe ist das bekanntlich deutlich komplizierter:

In Deutschland unterliegt das Taxigewerbe einem komplexen Geflecht aus Regelungen auf verschiedenen Ebenen. Die entscheidenden Vorgaben stammen vom Bund: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) legt fest, wer Taxis oder Mietwagen betreiben darf, welche Genehmigungen erforderlich sind und wie sich Taxi und Mietwagen abgrenzen. Zudem schreibt es die Tarifbindung für Taxis sowie die Beförderungs- und Betriebspflicht vor.

Die Bundesländer setzen diese Vorschriften um. Sie sind zuständig für Genehmigungsverfahren und für die Ausführung des Bundesrechts. Über Landesverordnungen können sie Details regeln, sie können jedoch keine grundlegenden Abweichungen vom PBefG einführen. Die Aufsicht über die Betreiber obliegt ebenfalls den Landesbehörden, die Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.

Die Kommunen haben innerhalb dieses Rahmens einen weiteren Spielraum. Sie legen konkrete Tarife fest, bestimmen Pflichtfahrgebiete und erlassen lokale Taxiordnungen. Hier wird unter anderem geregelt, wie Taxistände organisiert sind und welche Mindestanforderungen an Fahrzeuge und Fahrer gelten.

Auf europäischer Ebene bestehen lediglich Rahmenbedingungen. Die EU beeinflusst das Taxigewerbe über Wettbewerbs- und Dienstleistungsrecht, konkrete Vorgaben für Taxi oder Mietwagen gibt es jedoch nicht. Das deutsche Recht bleibt in diesem Bereich weitgehend souverän.

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