Taxi-Bundesverband rät zur Maske auch bei Trennwänden

Taxifahrer müssen und dürfen am Lenkrad auf jeden Fall eine Alltagsmaske tragen. Ob sie dies auch bei einer Trennscheibe müssen, haben die Bundesländer unterschiedlich geregelt.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der bekanntlich auch selbst genäht sein darf, empfiehlt der Bundesverband Taxi und Mietwagen aus Gründen der Außenwirkung. (Foto: Dietmar Fund)
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der bekanntlich auch selbst genäht sein darf, empfiehlt der Bundesverband Taxi und Mietwagen aus Gründen der Außenwirkung. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Tragen des seit dem 27. April 2020 in 15 Bundesländern und ab dem 29. April 2020 auch in Schleswig-Holstein vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personen-Nahverkehr betrifft die Fahrgäste und die Fahrer von Taxis und Mietwagen gleichermaßen. Es ist während einer Besetztfahrt mit dem so genannten Vermummungsverbot der Straßenverkehrsordnung vereinbar. Der Fahrer sollte dabei jedoch seine Augen- und Stirnpartie nicht durch eine Sonnenbrille oder eine Mütze verdecken und die Alltagsmaske bei Leerfahrten besser abnehmen. Das rät der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. mit seiner Pressemitteilung vom 27. April 2020, der schon entsprechende Mitteilungen dreier Landesverbände vorangegangen waren (taxi heute berichtete).

Laut dem Bundesverband müssen Taxi- und Mietwagen-Fahrer einen Mund-Nasen-Schutz in den meisten Bundesländern bei Fahrgastfahrten auch dann anlegen, wenn ihr Fahrzeug mit einer Trenneinrichtung ausgestattet ist. Laut den Verordnungen Bayerns, Berlins, Brandenburgs, Bremens, Hamburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens könne die Mund-Nasen-Schutzpflicht nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen ersetzt werden. In den anderen Bundesländern seien abweichende individuelle Regelungen zu beachten.

Der Bundesverband empfiehlt unabhängig von diesen Regelungen, dass die Fahrer wegen der Außenwirkung einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollten. Sie steigerten damit dessen Akzeptanz auch bei den Fahrgästen und stellten die Sicherheit, das Verantwortungsbewusstsein und fahrgastorientiertes Krisenmanagement in den Vordergrund.

Eine Übersicht des Bundesverbandes zur Maskenpflicht in den einzelnen Bundesländern steht im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei bereit.

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