BG Verkehr hält Beitragsfuß stabil

Für das Umlagejahr 2022 ändert sich nichts an der Berechnung der Beiträge, die Taxi- und Mietwagenbetriebe entrichten müssen.

Wenn sich Taxibetriebe regelmäßig um die Schulung ihres Fahrpersonals kümmern und daher weniger Arbeitsunfälle melden, können ihre Beiträge zur BG Verkehr sinken. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Wenn sich Taxibetriebe regelmäßig um die Schulung ihres Fahrpersonals kümmern und daher weniger Arbeitsunfälle melden, können ihre Beiträge zur BG Verkehr sinken. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Vorstand des Unfallversicherungsträgers BG Verkehr hat beschlossen, für das Umlagejahr 2022 den Beitragsfuß nicht zu erhöhen. Er bleibt stabil bei 2,80 Euro je 1.000 Euro Arbeitsentgelt. Das hat die BG Verkehr am 21. April 2023 mitgeteilt.

Sabine Kudzielka, Vorsitzende der Geschäftsführung der BG Verkehr, begründete diese Entscheidung mit dem Umstand, dass sich nach dem Haushaltsabschluss die Gesamtausgaben für das Jahr 2022 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegt hätten. Daher könne das Unternehmen Kostenstabilität in der Unfallversicherung bieten.

Die Aufwendungen für das Jahr 2022 werden im Umlageverfahren nachträglich auf die bei der BG Verkehr versicherten Unternehmen verteilt. In erster Linie handelt es sich dabei um Rentenzahlungen an Verletzte und Hinterbliebene, die Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation sowie um Leistungen für die Prävention. Diese über Umlagen zu finanzierenden Ausgaben betrugen im vergangenen Jahr 711,6 Millionen Euro.

In die Beitragsberechnung fließen auch die Gefahrklasse des versicherten Unternehmens und seine gemeldete oder geschätzte Lohnsumme mit ein. Unternehmen mit einer überdurchschnittlich hohen Unfalllast müssen Zuschläge auf den Umlagebeitrag zahlen, während solche, die sich um Prävention bemühen und längere Zeit unfallfrei sind, von Nachlässen profitieren.

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