Bundesrat gibt Bus- und Taxispuren für Elektroautos frei
In ihrer 932sten Sitzung am 27. März 2015 hat die Länderkammer einem Gesetz zur Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge zugestimmt. Es ermöglicht den Bundesländern unter anderem, Bus- und Taxispuren für die Benutzung durch besonders gekennzeichnete Elektroautos freizugeben. Niedrigere Parkgebühren und reservierte Parkplätze an Ladestationen gehören ebenfalls zu den Fördermaßnahmen.
Das „Gesetz zur Bevorrechtung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ (kurz: Elektromobilitätsgesetz - EmoG) kann in Kraft treten, sobald der Bundespräsident es unterzeichnet hat. Außer Kraft tritt es mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
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