Verwaltungsgericht Mainz zieht Diesel-Fahrverbot in Betracht

Die Stadt Mainz muss ihren Luftreinhalteplan so aktualisieren, dass er als Maßnahme gegen die zu hohe Stickoxidbelastung auch Diesel-Fahrverbote vorsieht.

Diesel-Fahrer haben ab Herbst 2019 in Mainz wohl nicht mehr viel zu lachen. (Foto: Landeshauptstadt Mainz)
Diesel-Fahrer haben ab Herbst 2019 in Mainz wohl nicht mehr viel zu lachen. (Foto: Landeshauptstadt Mainz)
Dietmar Fund

Bis zum 1. April 2019 muss die Stadt Mainz einen überarbeiteten Luftreinhalteplan vorlegen, der in einem Teil der Stadt auch Diesel-Fahrverbote vorsieht. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am 24. Oktober 2018 nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden.

Der derzeit gültige Luftreinhalteplan für die Jahre 2016 bis 2020 und der Maßnahmenkatalog zu seiner Fortschreibung enthalten nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung des Kalenderjahresgrenzwerts für Stickoxide. Da Dieselfahrzeuge zu den wichtigsten Emittenten von Stickoxiden gehörten, seien sie besonders in den Blick zu nehmen, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Wenn die bisherigen Maßnahmen wie zum Beispiel die Nachrüstung von Bussen und der verstärkte Einsatz emissionsärmerer Fahrzeuge in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 nicht griffen, müsse die Stadt spätestens am 1. September 2019 weitere Maßnahmen anordnen.Einzubeziehen sind dabei unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge“, erklärt das Gericht.

Zu der wichtigen Frage, welche Dieselfahrzeuge welcher Abgasnormen genau von Fahrverboten betroffen sein könnten, hat das Verwaltungsgericht zunächst nichts geschrieben. Gegen das Urteil mit dem Aktenzeichen 3 K 988/16.MZ hat das Gericht die Revision beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz zugelassen.

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