Durch einen Erlass des Verkehrsministeriums sind die Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg angewiesen worden, Taxiunternehmer in begründeten Fällen für bis zu drei Monate von ihrer Betriebspflicht zu entbinden. Die Grundversorgung im Taxiverkehr muss jedoch gewährleistet werden. Außerdem gelten für die Beförderung von Taxi-Fahrgästen zur Bekämpfung des Corona-Virus bestimmte Regeln. Unter anderem dürfe in Standardtaxis vorübergehend nur ein Fahrgast befördert werden und in Großraumtaxis nur zwei, es sei denn, es handelt sich um mehrere Fahrgäste aus der gleichen Hausgemeinschaft. Der Beifahrersitz muss unbesetzt bleiben.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin