Taxler dürfen Fahrgästen FFP2-Masken verkaufen
Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hat mit seinem Verkehrsministerium geklärt, dass Taxifahrerinnen und Taxifahrer Fahrgästen, die noch keine dabeihaben, eine FFP2-Maske verkaufen dürfen. Eine solche Maske ist seit dem 18. Januar 2021 in Bayern für Fahrgäste vorgeschrieben. Seit den neuesten Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Länder müssen auch Taxi-Fahrgäste bundesweit „medizinische Masken“ tragen, unter die neben FFP2-Masken auch einfachere OP-Masken fallen. Obwohl manche Taxiordnungen den Verkauf von Waren verbieten, unter die auch Masken fallen würden, werde das Ministerium ihn dulden, teilte der Verband mit.
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