Tesla kann Supercharger für Taxis sperren

Die Supercharger-Stationen, die oft an Autohöfen wie hier in Mühldorf stehen, sollen privaten Nutzern vorbehalten werden. | Bild: Dietmar Fund
Die Supercharger-Stationen, die oft an Autohöfen wie hier in Mühldorf stehen, sollen privaten Nutzern vorbehalten werden. | Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Seit dem 15. Dezember 2017 gilt beim Elektrofahrzeug-Hersteller Tesla eine „Super Charger Fair Use Policy“ für die öffentlichen Schnellladestationen, an denen bisher viele Kunden kostenlos Strom tanken konnten. Die Neuregelung besagt, dass Tesla die Kunden „bittet“, ihr Fahrzeug nicht an den Superchargern zu laden, sofern es unter anderem als Taxi, für vermittelte Mitfahrgelegenheiten wie Uber oder ähnliche Dienstleister oder „für sonstige kommerzielle Zwecke oder Unternehmungen“ genutzt wird. Wenn jemand dieser Bitte nicht folgt, behält Tesla sich vor, ihn zur Anpassung seines Nutzerverhaltens aufzufordern.

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Seite 8 | Rubrik Taxi-News
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