Überregionale Taxi-Werbung darf nicht irreführen

Taxi-Werbung darf überregional betrieben werden, solange der Betriebssitz klar ersichtlich ist. | Bild: Dietmar Fund
Taxi-Werbung darf überregional betrieben werden, solange der Betriebssitz klar ersichtlich ist. | Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Ein Leser wollte wissen, ob ein Taxiunternehmer auch außerhalb seines Pflichtfahrgebietes für sich werben darf.

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Seite 4 | Rubrik taxi heute Mobil
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