Berufskraftfahrer: Sehtest für Führerschein jetzt auch beim Optiker

Seit dem 18. August 2026 dürfen qualifizierte Augenoptikbetriebe die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E durchführen und bescheinigen.

 

Die Untersuchung umfasst unter anderem Tagessehschärfe, Farbensehen, Gesichtsfeld sowie Kontrast- oder Dämmerungssehen und Stereosehen. | Foto: ZVA
Die Untersuchung umfasst unter anderem Tagessehschärfe, Farbensehen, Gesichtsfeld sowie Kontrast- oder Dämmerungssehen und Stereosehen. | Foto: ZVA
(erschienen bei Transport von Alina Venediktova)

Wer eine Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen beantragt oder verlängert, kann die dafür vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens seit dem 18. August 2026 auch in einem entsprechend qualifizierten Augenoptikbetrieb durchführen lassen. Das geht aus Angaben des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen hervor. Für den Straßengüterverkehr betrifft die Neuregelung die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E.

Augenoptikbetriebe erhalten Untersuchungsbefugnis

Grundlage ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie erlaubt Augenoptikbetrieben, die zentrale Tagessehschärfe, das Farbensehen, das Kontrast- oder Dämmerungssehen, das Gesichtsfeld und das Stereosehen zu überprüfen. Erfüllt der Betrieb die gesetzlichen Voraussetzungen, darf er auch die entsprechende Bescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde ausstellen.

Neben den Lkw-Klassen gilt die Änderung auch für die Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E für Busse sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wer eine der betroffenen Fahrerlaubnisse beantragt oder verlängert, muss gegenüber der zuständigen Behörde eine entsprechende Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen.

Rund 125.000 Personen könnten Angebot nutzen

Mit der Änderung erweitert sich der Kreis der möglichen Untersuchungsstellen. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen die neue Möglichkeit nutzen. Laut Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen können dadurch unter anderem zusätzliche Untersuchungskapazitäten entstehen. Die Pressemeldung verweist außerdem auf mögliche kürzere Wege, eine bessere Verfügbarkeit von Terminen und finanzielle Einsparungen.

Die Erweiterung der Untersuchungsbefugnis ändert nichts an den Anforderungen. Augenoptikbetriebe müssen über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügen, wenn sie die Untersuchungen durchführen wollen.

"Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen. Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für dieVerkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen", erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.

Regelung seit 18. August in Kraft

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen hatte sich während des politischen Verfahrens für die Einbeziehung der Augenoptik eingesetzt. Der Bundesrat stimmte der entsprechenden Verordnung am 10. Juli 2026 zu. Am 17. August 2026 wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet. Die für Augenoptikbetriebe maßgeblichen Änderungen gelten seit dem 18. August 2026. (ha)

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