Kontrollieren ja, aber nicht einziehen!

Verwaltungsgericht zeigt Bediensteten des Allgemeinen Ordnungsdienstes Grenzen auf und erklärt Einziehung von Genehmigungsurkunde für rechtswidrig.
Redaktion (allg.)
Unverhältnismäßiger Eingriff

Ein Mietwagenunternehmen geriet aufgrund diverser Verstöße in das Visier der Ordnungsbehörde. Die Hauptauseinandersetzung endete schließlich vor dem Verwaltungsgericht mit einer beiderseits erklärten sog. Erledigung in der Hauptsache. Diese basierte darauf, dass die Klage des Unternehmens auf Wiedererteilung (bzw. gegen einen Widerruf der Genehmigungen; dieser Sachverhalt wird aus der hier zu besprechenden Entscheidungsveröffentlichung nicht deutlich) dadurch zu einem Ende kam, dass das Unternehmen auf die Rechte aus sämtlichen Genehmigungen zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen verzichtet hatte.

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Seite 17 | Rubrik Recht & Steuern
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