Taxigenehmigung wegen Unzuverlässigkeit rechtmäßig verweigert

Unternehmer verliert Rechtsstreit: Gericht lehnt Taxigenehmigung trotz Einspruchs endgültig ab.
Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer ist unabhängig von der Größe seines Betriebs. So konnte ein Taxiunternehmer dem Entzug seiner Genehmigung durch die Behörden auch nicht durch die Verkleinerung seines Betriebes entgehen. Bild: Planetfox auf Pixabay
Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer ist unabhängig von der Größe seines Betriebs. So konnte ein Taxiunternehmer dem Entzug seiner Genehmigung durch die Behörden auch nicht durch die Verkleinerung seines Betriebes entgehen. Bild: Planetfox auf Pixabay
Redaktion (allg.)
Arbeitsrechtsverstöße

Ein Unternehmer aus Hamburg darf nicht mehr Taxi fahren. Mittels eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung versuchte der Unternehmer, zumindest noch einstweilen den Taxibetrieb wenigstens mit einem Taxi weiter durchführen zu dürfen. Vorausgegangen war die behördliche Ablehnung der Wiedererteilung seiner bisherigen drei Taxigenehmigungen. Vor dem Verwaltungsgericht der Hansestadt hatte er keinen Erfolg. Sein Antrag wurde vielmehr mit Beschluss vom 30.09.2024 (5 E 4318/24) abgelehnt, weil eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für den Antragsteller nicht vorliegen.

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Seite 16 bis 17 | Rubrik Recht & Steuern
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