Zur Übertragung muss die Taxikonzession noch bestehen

Solange die Taxikonzession noch besteht, darf ein Unternehmer, dem Unzuverlässigkeit vorgeworfen wird, sie noch an jemand anderen übertragen. Bild: Dietmar Fund
Solange die Taxikonzession noch besteht, darf ein Unternehmer, dem Unzuverlässigkeit vorgeworfen wird, sie noch an jemand anderen übertragen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Die Übertragung einer Taxikonzession kann man nur beanspruchen, solange sie noch besteht. Wenn eine Genehmigungsbehörde die Konzessionen eines Unternehmers sofort vollziehbar widerrufen und das Verwaltungsgericht diesen Widerruf rechtskräftig bestätigt hat, ist dies nicht mehr möglich. Dieses Urteil fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 9. Juni 2021 in einem Fall, der das Aktenzeichen BVerwG 8 C 32.20 trägt.

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Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
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