Zuschlag für Mehrarbeit gilt auch bei Teilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigten im mobilen Gewerbe kann ein Mehrarbeitszuschlag zustehen. Bild: Dietmar Fund
Auch Teilzeitbeschäftigten im mobilen Gewerbe kann ein Mehrarbeitszuschlag zustehen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

In Taxi- und Mietwagenunternehmen arbeiten viele Teilzeitbeschäftigte. Daher könnte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Dezember 2018 zu Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte auch für sie wichtig sein. Es trägt das Aktenzeichen 10 AZR 231/18.

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Seite 26 | Rubrik Recht & Steuern
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