Mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) kommt eine neue Pflicht auf fast alle Unternehmer aller Verkehrsarten und Verkehrsformen zu: die Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Dadurch soll auch eine bessere Kontrolle von PBefG-Vorgaben (insbesondere auch der Rückkehrpflicht von Mietwagen und gegebenenfalls gebündeltem Bedarfsverkehr, Einhaltung der vorgeschriebenen Einsatzgebiete und der Bündelungsquote im gebündelten Bedarfsverkehr und Ähnliches) ermöglicht werden. Die Mobilitätsdaten sollen weiter den Ländern und Kommunen eine effektive Verkehrslenkung im Interesse der Umweltverträglichkeit ermöglichen.
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