Neue Pflicht: Lieferung von Mobilitätsdaten

Mit der Neuregelung kommt eine Verordnung, die nur Einzelunternehmer von der neu geschaffenen Pflicht befreit, ab ab Januar beziehungsweise Juli 2022 Mobilitätsdaten zu liefern.

Die Endgeräte im Taxi werden künftig Datenquellen für die Übermittlung von Mobilitätsdaten sein. Bild: Dietmar Fund
Die Endgeräte im Taxi werden künftig Datenquellen für die Übermittlung von Mobilitätsdaten sein. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
PBefG-Novelle, Teil II

Mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) kommt eine neue Pflicht auf fast alle Unternehmer aller Verkehrsarten und Verkehrsformen zu: die Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Dadurch soll auch eine bessere Kontrolle von PBefG-Vorgaben (insbesondere auch der Rückkehrpflicht von Mietwagen und gegebenenfalls gebündeltem Bedarfsverkehr, Einhaltung der vorgeschriebenen Einsatzgebiete und der Bündelungsquote im gebündelten Bedarfsverkehr und Ähnliches) ermöglicht werden. Die Mobilitätsdaten sollen weiter den Ländern und Kommunen eine effektive Verkehrslenkung im Interesse der Umweltverträglichkeit ermöglichen.

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Artikel Neue Pflicht: Lieferung von Mobilitätsdaten
Seite 12 bis 13 | Rubrik Gewerbepolitik
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