Datenschutzbeauftragter gibt Erfa-Gruppe Tipps
Sogar ein selbstfahrender Einzelunternehmer muss ein Verfahrensverzeichnis vorweisen können, in dem er auflistet, wie er von Angestellten, Kunden und Auftraggebern Daten erhält, verarbeitet und speichert, um der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Genüge zu tun. Wenn er Aufträge über eine Taxizentrale bekommt, muss er mit ihr einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen. Im Gesetz ist nicht verankert, ob die Taxizentrale ihre angeschlossenen Unternehmer anschreiben muss, oder ob die von sich aus tätig werden müssen.
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