VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate über Uber, Taxi und die Sache mit der Demokratie
Es ist für mich eine merkwürdige Erfahrung, einen öffentlich-rechtlichen Meinungsbeitrag zu lesen, in dem zentrale Begriffe unserer politischen Kultur in einer Art sprachlicher Schlamperei gebraucht werden, die man sonst eher an der Theke als in einer Redaktion erwartet. Frau Tran spricht im Zusammenhang mit Uber und vergleichbaren Plattformen davon, diese hätten den Fahrdienst „demokratisiert“. Das ist nicht nur eine fragwürdige Metapher, sondern schlicht ein Fehler.
Demokratisierung heißt nicht billig um jeden Preis
„Demokratie“ bezeichnet in ihrer ganzen Begriffsgeschichte die Beteiligung der Bürger an Herrschaft und Gesetzgebung – von der attischen Polis über Rousseau bis hin zur Bundesrepublik. Demokratisch ist, was auf Wahlen, Deliberation, Repräsentation und Normsetzung beruht. Das hat mit „billig“ oder „per App leicht verfügbar“ nichts zu tun. Wenn man also eine Dienstleistung, die zuvor als teuer galt, nun durch Lohndumping breiten Schichten zugänglich macht, dann ist sie nicht demokratisiert, sondern bestenfalls plebejisch geworden. Der Plebs hatte in Rom Zugang zu Getreidespenden, Brot und Spielen – aber keine demokratische Mitbestimmung. Wer heute Dumpingpreise als „Demokratisierung“ verklärt, macht denselben Kategorienfehler. Ich bin aber geneigt, Frau Tran zugutezuhalten, dass aufgrund ihres bayrisch-schwäbischen Migrationshintergrunds Deutsch nicht ihre Muttersprache ist.
Die Ironie besteht darin, dass ausgerechnet das Taxi in Deutschland tatsächlich demokratisch verfasst ist – und zwar über seine Preise und Pflichten. Die Tarife werden nicht von Konzernen, nicht von Algorithmen und auch nicht von einer KI bei einem US-Tech-Unternehmen bestimmt, sondern von den kommunalen Parlamenten: Stadträte und Kreistage, die wir alle vor wenigen Tagen in den Kommunalwahlen gewählt haben, beschließen die Taxitarife. In öffentlicher Sitzung, auf Grundlage von Verwaltungsvorlagen, nach Anhörung von Verbänden und Interessenvertretern, in einem Verfahren, das transparent, überprüfbar und demokratisch legitimiert ist. Wenn also irgendwo in der Branche von „Demokratisierung“ die Rede sein darf, dann beim Taxi – nicht bei Uber und anderen Plattformanbietern.
Mindestentgelte sind ein Erfolgsmodell
Doch der sprachliche Fehlgriff bleibt nicht der einzige. In dem WDR-Beitrag heißt es ferner, Essen sei „nach Heidelberg die zweite Stadt“ mit Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. Nicht einmal formal ist das korrekt – Heidelberg war zwar die erste kreisfreie Stadt, wenn man den Leipziger Versuch und Rückzug ausblenden wollte, Essen folgte. Unterschlagen wird jedoch, dass der Landkreis Lörrach bereits 2022 ein solches Mindestentgelt eingeführt hat – und zwar für 8 Städte und 27 Gemeinden. Das ist kein bloßer Anhang zur Heidelberger und Essener (und zuvor Leipziger) Entscheidung, sondern der erste vollgültige Anwendungsfall in Deutschland. Wer Lörrach verschweigt, zeichnet das Bild einer exotischen Ausnahme. Tatsächlich zeigt Lörrach, dass es sich bei Mindestentgelten nicht um ein experimentelles Kuriosum handelt, sondern um eine bereits länger etablierte Praxis, die nun von immer mehr Großstädten und Kreisen aufgegriffen wird – in unterschiedlichen Entwicklungsständen.
Noch schwerer wiegt, dass der Beitrag die Ursachen der Preisunterschiede zwischen Taxis und Uber wenn nicht verschweigt, dann zumindest kleinredet. Sie liegen nicht in der App, nicht in der Benutzerfreundlichkeit, sondern im Geschäftsmodell des Lohndumpings. Taxis fahren nach einem Tarif, der nach öffentlicher Feststellung und häufig gutachterlich bestätigt so kalkuliert ist, dass Fahrer und Unternehmer von ihrer Arbeit leben können, das stellt die entsprechende personenbeförderungsrechtliche Norm sicher. Uber-Fahrten sind oft bis zu 50 % billiger – und diese Differenz kann nur entstehen, weil die Fahrer und die vermittelnden Mietwagenunternehmen die Kosten externalisieren.
- Mindestlohn und Arbeitszeit: In Berlin und Frankfurt haben Hauptzollämter massenhaft Verstöße festgestellt. Fahrer wurden für Stundenlöhne unterhalb des Mindestlohns beschäftigt, Arbeitszeitvorschriften wurden systematisch umgangen.
- Scheinselbstständigkeit: Viele Fahrer sind formal „selbständig“, in Wahrheit aber weisungsgebunden. Damit entzieht man sie arbeitsrechtlichem Schutz, Sozialversicherungspflichten werden umgangen.
- Illegale Konzessionen: In Frankfurt flog Anfang 2025 ein Netzwerk auf, das mit gefälschten Mietwagenkonzessionen rund 600 Fahrzeuge betrieb – Schaden in Millionenhöhe. In Berlin zeigte ein Datenabgleich 2024 rund 1.600 Fahrzeuge, die ohne gültige Genehmigung im Uber-System fuhren. Die Zahl der Mietwagenkonzessionen ist nach Beginn schärferer Kontrollen dort um die Hälfte eingebrochen – ein Beleg, dass zuvor massenhaft illegale Strukturen am Werk waren.
Die Fakten sind eindeutig: Die niedrigen Preise sind kein Ausdruck von Effizienz, sondern von antisozialer Non-Compliance.
Plattform bedeutet nicht „Freiheit“
Es gehört zu den Merkwürdigkeiten unserer Debatte, dass ausgerechnet die Plattformmodelle sich gern mit den Schlagworten von Freiheit und Fortschritt schmücken, während die Taxis angeblich Relikte einer starren Ordnung seien. Wer genauer hinsieht, erkennt jedoch: Die „Starre“ ist nichts anderes als rechtlich fixierte Verlässlichkeit – und diese ist demokratisch beschlossen.
Das Taxi ist im deutschen Recht nicht irgendein Auto mit Fahrer, sondern integraler Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs und damit der Daseinsvorsorge. Diese Stellung wird durch drei Kernpflichten begründet:
- Betriebspflicht (§ 21 PBefG): Ein Taxiunternehmer darf sich nicht nach Belieben zurückziehen, wenn es gerade unbequem wird. Er ist verpflichtet, den Betrieb einzurichten und aufrechtzuerhalten – auch in Zeiten schwacher Nachfrage. Die Infrastruktur Taxi soll nicht wegbrechen, nur weil es sich ökonomisch nicht lohnt.
- Beförderungspflicht (§ 22 PBefG): Innerhalb des Pflichtfahrgebiets muss der Fahrer grundsätzlich jeden Fahrgast befördern, der befördert werden will. Keine Auswahl nach Laune, keine Diskriminierung, keine willkürliche Ablehnung einer Kurzstrecke. Es ist diese Pflicht, die sicherstellt, dass auch alte Menschen mit Einkaufstasche, Behinderte mit Rollstuhl oder Nachtschwärmer ein Taxi nehmen können.
- Tarifpflicht (§§ 39, 51 PBefG): Die Preise sind nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen, sondern amtlich festgesetzt. Der Fahrgast zahlt nicht zu viel, der Unternehmer darf nicht zu billig anbieten, sondern fährt nach Taxameter zum behördlich festgelegten Tarif, der nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden darf. Der Preis ist damit nicht nur kalkulierbar, sondern auch demokratisch legitimiert: Er wird von den kommunalen Bürgervertretungen beschlossen, die wir alle wählen.
Diese drei Pflichten unterscheiden das Taxi fundamental vom Mietwagen. Uber-Fahrer können Aufträge ablehnen, ihre Preise schwanken algorithmisch, ihre Verfügbarkeit hängt von Plattformlogik und individueller Lust ab. Das Taxi hingegen ist verfügbar, verpflichtbar, verlässlich. Genau das macht es zu einem Element der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Taxi ist ÖPNV
Das hat auch das Bundesverfassungsgericht früh erkannt. Bereits 1960 – in einem vielbeachteten Beschluss – stufte es den Taxiverkehr als öffentliches Verkehrsmittel und als schutzwürdiges Gemeinschaftsgut im Sinne des Grundgesetzes ein. Die objektiven Zulassungsschranken im Personenbeförderungsrecht, die den Marktzutritt regeln, wurden ausdrücklich mit dem Verweis auf den Schutz überragender Gemeinwohlgüter gerechtfertigt. Seitdem ist diese Linie in der Rechtsprechung bestätigt und gefestigt worden: Taxi ist nicht nur privates Gewerbe, sondern Gemeinschaftsgut, dessen Funktionsfähigkeit zu sichern Aufgabe des Staates ist.
Genau deshalb gibt es die Pflichten, genau deshalb gibt es Mindestpreise, genau deshalb sind wettbewerbsgefährdende Dumping-Modelle nicht nur ökonomisch fragwürdig, sondern bereits aus Erwägungen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Verkehrsinteresses ein Problem.
Uber und Co. waren bei der App voraus
Man muss aber den Dingen auch ins Auge sehen: Die Taxi-Branche hat die Digitalisierung zunächst tatsächlich verschlafen, da hat Frau Tran ganz recht. Während Vermittlungsplattformen bereits früh mit einer App glänzten, setzten viele Zentralen und Taxiunternehmen noch immer auf das Telefon und den Funk. Der bequeme Knopfdruck auf dem Smartphone machte Eindruck, und die öffentliche Erzählung war schnell gestrickt: hier die Moderne, dort das Fossil.
Doch wer glaubt, die App sei der Ursprung des Preisunterschieds, irrt. Die Vermittlungsform bestimmt nicht die Kostenstruktur. Eine Fahrt kostet nicht deshalb das Doppelte, weil sie per Funk statt per Icon vermittelt wird, sondern weil Taxis Pflichten unterliegen, die Uber-Mietwagen systematisch nicht haben: Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Tarifbindung; dafür hat der Mietwagen eine Rückkehrpflicht und Aufträge dürfen nur am Betriebssitz des Unternehmers (oder dessen Wohnung) angenommen werden. Ob für Plattformanbieter fahrende Mietwagen das tatsächlich so leben, wird durchaus bezweifelt. Doch all das bleibt gleich, ob per Anruf oder per Klick vermittelt wird.
Und ja: Digitalisierung ist nicht Luxus, sondern Notwendigkeit. In dieser Hinsicht zeigt die Branche nun, dass sie ihre Lektion gelernt hat. Auf dem Westfälischen Taxi- und Mietwagentag 2025 wurde jüngst der VSPV-Standard 101 vorgestellt – eine unscheinbare Abkürzung, hinter der sich eine kleine Revolution verbirgt.
Einheitlicher Standard schafft Sicherheit
Dieser Standard ist ein einheitliches Datenmodell für den gesamten Gelegenheitsverkehr. Was bisher fragmentiert und inkompatibel war – jede Zentrale, jeder Verbund, jeder andere Akteur mit eigenen Schnittstellen – wird damit harmonisiert. Drei Dimensionen sind entscheidend:
- Integration in ÖPNV-Apps: Künftig erscheinen Taxi und konzessionierte Mietwagen nicht mehr als Fremdkörper neben Bus und Bahn, sondern als gleichwertige Bausteine. Der Fahrgast öffnet die App des kommunalen Verkehrsunternehmens oder seines Verkehrsverbundes und sieht nicht nur Busfahrpläne, sondern auch verfügbare Taxis in Echtzeit – buchbar direkt im System. So wird Intermodalität Realität.
- Gesundheitsverkehre: Arztpraxen, Kliniken, Leitstellen können Beförderungen für Patienten künftig direkt aus ihren Softwaresystemen heraus digital an Taxiunternehmen übermitteln. Das bedeutet weniger Papier, weniger Missverständnisse, mehr Effizienz – und zugleich klare Abrechnungsdaten, die Missbrauch erschweren.
- Abrechnung und Kontrolle: Durch einheitliche Datensätze können Leistungen schneller, transparenter und prüfbarer abgerechnet werden. Die Behörde wie die Krankenkasse sieht sofort, was gefahren wurde, zu welchem Preis, mit welcher Legitimation.
Was bedeutet das? Dass die Branche den vermeintlichen Rückstand aufholt – und zwar mit einem offenen, standardisierten System, das nicht der Gewinnlogik einer einzelnen Plattform folgt, sondern der Logik des öffentlichen Verkehrsverbundes.
Wer also noch einmal behauptet, Uber habe „demokratisiert“, weil es eine App hat, sollte wissen: Das Taxi hat nicht nur nachgezogen, sondern mit dem VSPV-Standard 101 einen systemischen Fortschritt geschaffen. Nicht eine Firma kontrolliert den Zugang, sondern ein Standard öffnet ihn für alle. Das ist keine Markttrickserei, das ist digitale Infrastrukturpolitik – und gerade deshalb ein echter demokratischer (Fort-)Schritt.
Lohn-Dumping ist nicht demokratisch!
Man darf es nicht kleinreden: Auch eine Meinungsäußerung lebt von einem Minimum an Faktentreue. Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender, finanziert durch Beiträge aller Bürger, darf sich nicht den Luxus leisten, Begriffe zu verdrehen und Realitäten zu unterschlagen. Wer „demokratisiert“ sagt, wenn er „plebejisiert“ meint, verleiht dem Dumping den Anschein einer politischen Emanzipation. Wer verschweigt, dass bereits Lörrach mit seinen acht Städten und 27 Gemeinden 2022 Mindestbeförderungsentgelte eingeführt hat, macht aus einer längst vorhandenen Praxis ein exotisches Novum. Wer die dokumentierten Rechtsbrüche in Berlin und Frankfurt ignoriert – illegale Fahrzeuge, gefälschte Konzessionen, systematische Mindestlohnverstöße – verharmlost ein Geschäftsmodell, das auf struktureller Gesetzesflucht basiert. Und wer den Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen auf die Vermittlungsform reduziert, unterschlägt Betriebspflicht, Tarifbindung, Beförderungspflicht und die verfassungsgerichtlich bestätigte Einordnung des Taxis als schutzwürdiges Gemeinschaftsgut.
Regulierung dient dem Gemeinwohl
All das mag für den einzelnen Fahrgast nicht ins Gewicht fallen, solange er seine Fahrt für die Hälfte bekommt. Doch genau darin liegt der Irrtum: Regulierung zielt nicht auf das momentane Wohlgefühl des Konsumenten, sondern auf das langfristige Gemeinwohl. Dass der Staat Preise kontrolliert, Mindestlöhne durchsetzt, Eigentumsdelikte verfolgt oder Wildpinkeln sanktioniert, geschieht nicht, weil der Einzelne es wünscht, sondern weil die Gemeinschaft es verlangt. Schon der Codex Hammurapi kannte diesen Gedanken. Wer das im Verkehr übersieht, reduziert Gesellschaft auf den Augenblick des billigeren Klicks. Das Taxi dagegen steht – mit all seinen Pflichten – für eine andere Logik: Verlässlichkeit, Fairness, demokratische Legitimation. Es ist kein perfektes System, aber eines, das in seiner Struktur auf das Gemeinwohl verpflichtet ist. Genau deshalb haben Kommunen begonnen, Mindestpreise für Mietwagen festzulegen. Genau deshalb entwickelt die Branche Standards wie den VSPV-Standard 101, die Integration, Transparenz und Gleichrangigkeit schaffen.
Und genau deshalb ist es gefährlich, wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender sprachlich und sachlich so leichtfertig agiert. Denn Worte wirken: Wer das Dumping als „Demokratisierung“ verklärt, wer Lörrach unterschlägt, wo Lörrach Pionier war, wer das Taxi als Fossil verspottet, während Plattformen in Wahrheit Rechtsbruch systematisieren – der trägt dazu bei, dass aus der Asymmetrie der Sprache eine Asymmetrie der Wirklichkeit wird.
Journalisten – achtet auf die Fakten!
Die Pflicht des Journalismus, zumal des öffentlich-rechtlichen, ist es aber, genau das nicht geschehen zu lassen. Die Pflicht ist es, Begriffe zu schärfen, Fakten zu prüfen, Meinungen auf Substanz zu stellen. Demokratie ist kein Rabattcode, sondern die prozedurale Herrschaftsform, in der es sich zu leben lohnt - und sie stirbt an der Verwechslung von billig mit Freiheit.
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