ADAC: Nebelscheinwerfer richtig einsetzen - was Autofahrer bei schlechter Sicht beachten müssen

Abblendlicht einschalten, Geschwindigkeit reduzieren und ausreichend Abstand halten: Bei Nebel gelten besondere Regeln. Welche Beleuchtung wann zulässig ist und wie sich Sichtweiten anhand der Leitpfosten einschätzen lassen.

Fahren bei Nebel: Sichtweite entscheidet über Licht und Geschwindigkeit. | Foto: Unsplash/Markus Spiske
Fahren bei Nebel: Sichtweite entscheidet über Licht und Geschwindigkeit. | Foto: Unsplash/Markus Spiske

Nebel, Regen und Schneefall können die Sicht im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigen. Autofahrer müssen dann ihre Geschwindigkeit reduzieren, ausreichend Abstand halten und die Fahrzeugbeleuchtung an die Sichtverhältnisse anpassen. Besonders für die Nutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Entscheidend sind die Ursache der Sichtbehinderung und die verbleibende Sichtweite.

Nebelscheinwerfer bei erheblicher Sichtbehinderung erlaubt

Nebelscheinwerfer verbessern bei schlechten Sichtverhältnissen die Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie verteilen das Licht flach über die Straße und können dadurch die Orientierung bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall erleichtern.

Nach den geltenden Verkehrsregeln dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sie können zusätzlich zum Abblendlicht oder an dessen Stelle verwendet werden. Verbessern sich die Sichtverhältnisse, müssen Fahrer die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten. Eine dauerhafte Nutzung bei normalen Sichtbedingungen ist nicht zulässig.

Nebelschlussleuchte erst unter 50 Metern Sichtweite

Für die Nebelschlussleuchte gelten strengere Vorschriften. Sie darf ausschließlich eingeschaltet werden, wenn Nebel die Sichtweite auf weniger als 50 Meter reduziert. Bei Sichtbehinderungen durch Regen oder Schneefall ist ihre Verwendung dagegen nicht erlaubt.

Die Nebelschlussleuchte dient dazu, das Fahrzeug für nachfolgende Verkehrsteilnehmer früher erkennbar zu machen. Wegen ihrer hohen Lichtintensität kann sie andere Fahrer bei ausreichender Sicht jedoch blenden.

Die Nutzung ist auch innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig, sofern die Sichtweite aufgrund von Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Einschalten der Nebelschlussleuchte besteht nicht.

Wer die Nebelschlussleuchte unzulässig verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, erhöht sich der Betrag auf 25 Euro. Kommt es infolge des Verstoßes zu einem Unfall, werden 35 Euro fällig.

Bei weniger als 50 Metern Sicht höchstens 50 km/h

Die Sichtweite bestimmt nicht nur die zulässige Nutzung der Nebelschlussleuchte, sondern auch die Geschwindigkeit. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, dürfen Fahrzeuge höchstens 50 km/h fahren. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt unabhängig davon, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist. Erfordern die Straßen- und Sichtverhältnisse eine niedrigere Geschwindigkeit, müssen Fahrer entsprechend langsamer fahren.

Zur Einschätzung der Sichtweite können die Leitpfosten am Straßenrand dienen. Auf Landstraßen und Autobahnen stehen sie in der Regel im Abstand von 50 Metern. Ist der nächste Leitpfosten kaum noch zu erkennen, deutet dies auf eine entsprechend geringe Sichtweite hin.

Abblendlicht bei schlechter Sicht einschalten

Auch unabhängig von der 50-Meter-Grenze müssen Autofahrer bei erheblich eingeschränkter Sicht die vorgeschriebene Beleuchtung verwenden.

Nach der im Ausgangstext angeführten Rechtsprechung liegt eine erhebliche Sichtbehinderung auf Autobahnen bei Sichtweiten unter 150 Metern vor. Auf anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt dies bei circa 100 Metern, innerorts bei circa 60 Metern.

Unter solchen Bedingungen ist das Abblendlicht einzuschalten. Das gilt auch tagsüber.

Tagfahrlicht bietet bei schlechter Sicht keinen ausreichenden Ersatz. Bei vielen Fahrzeugen sind dabei lediglich die vorderen Leuchten eingeschaltet, während die rückwärtige Beleuchtung deaktiviert bleibt.

Lichtautomatik erkennt Nebel nicht immer

Moderne Fahrzeuge verfügen häufig über eine automatische Lichtsteuerung. Diese schaltet abhängig von den erfassten Lichtverhältnissen zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht um.

Nebel oder diesiges Wetter werden von solchen Systemen jedoch nicht immer zuverlässig erkannt. Trotz erheblich eingeschränkter Sicht kann deshalb weiterhin nur das Tagfahrlicht eingeschaltet bleiben. Fahrer sollten sich bei Nebel daher nicht ausschließlich auf die Lichtautomatik verlassen. Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, muss das Abblendlicht manuell aktiviert werden.

Auf Fernlicht sollte bei Nebel verzichtet werden. Das Licht wird von den Wassertröpfchen reflektiert und kann dadurch die Sicht zusätzlich verschlechtern. Abblendlicht und gegebenenfalls Nebelscheinwerfer sind unter diesen Bedingungen besser geeignet.

Kontrollleuchten zeigen aktivierte Nebelbeleuchtung

Ob Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte eingeschaltet sind, lässt sich anhand der Kontrollanzeigen im Cockpit erkennen.

Die Nebelschlussleuchte wird durch ein gelbes Symbol angezeigt. Für die Nebelscheinwerfer ist eine grüne Kontrollleuchte vorgesehen.

Beide Symbole unterscheiden sich von der Anzeige des Abblendlichts durch eine gewellte Linie, die den dargestellten Lichtstrahl durchkreuzt.

Abstand und Geschwindigkeit bei plötzlichem Nebel anpassen

Besondere Vorsicht ist erforderlich, wenn Fahrzeuge unvermittelt in eine dichte Nebelbank geraten. Fahrer sollten dann die eigene Fahrspur, vorausfahrende Fahrzeuge und mögliche Hindernisse aufmerksam beobachten.

Die Geschwindigkeit muss so angepasst werden, dass das Fahrzeug innerhalb der übersehbaren Strecke zum Stillstand kommen kann. Abruptes Bremsen sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da nachfolgende Fahrzeuge möglicherweise nicht rechtzeitig reagieren können.

Ebenso wichtig ist ein ausreichender Sicherheitsabstand. Als Faustregel gilt bei Nebel, dass der Abstand in Metern mindestens der gefahrenen Geschwindigkeit in km/h entsprechen sollte. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich somit ein Abstand von mindestens 50 Metern.

Die Leitpfosten am Straßenrand können auch bei der Einschätzung dieses Abstands helfen. Entscheidend bleibt jedoch, dass Fahrer Geschwindigkeit und Abstand jederzeit an die tatsächlichen Sicht- und Straßenverhältnisse anpassen. (Quelle: ADAC)

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