ADAC rät dringend zur Hunde-Sicherung

Bei Crashtests mit Hunde-Dummys hat der Autoclub herausgefunden, dass ungesicherte Vierbeiner, die im Taxi oder Mietwagen schon mal vorkommen können, schon bei Ausweichmanövern kritisch sind.

Wie Hunde-Dummys zeigten, kann selbst ein ungesicherter kleiner Hund auf dem Beifahrersitz zu schweren Folgen bei einem schnellen Fahrmanöver führen. (Foto: ADAC)
Wie Hunde-Dummys zeigten, kann selbst ein ungesicherter kleiner Hund auf dem Beifahrersitz zu schweren Folgen bei einem schnellen Fahrmanöver führen. (Foto: ADAC)
Dietmar Fund

Speziell im Ausland setzen Taxifahrer ihren Hund gerne auf den Beifahrersitz, um Fahrgästen klar zu machen, dass sie dort unerwünscht sind. Das ist in Corona-Zeiten mit Trennwänden nicht mehr nötig, aber dennoch keine gute Idee, weil die Vierbeiner bei einem schnellen Brems- oder Ausweichmanöver zum Fahrer hinüberfliegen, wodurch das Fahrzeug unkontrollierbar wird. Das haben die Unfallforscher des ADAC in Versuchen mit Dummys gezeigt, aus denen sie Tipps für die Mitnahme von Hunden ableiten.

Bei den Versuchen auf einem Testgelände zeigte sich, dass die ungesicherte Mitnahme eines Hundes auf allen Plätzen gefährlich ist – auch auf dem Rücksitz, auf dem Boden und im Kofferraum. Im Kofferraum droht wenigstens den Fahrgästen kaum eine Gefahr, wohl aber dem Hund.

Der ADAC rät deshalb mindestens zur Verwendung von Autogeschirren, bevorzugt aber die Unterbringung in einer Hundebox im Kofferraum. Die müsse aber mit Spanngurten befestigt werden und dürfe außerdem nicht zu groß sein, weil das Tier sonst in der Box herumgeschleudert werde. Kleinere Hunde könne man in Körbchen auf der Rücksitzbank befestigen. Noch sicherer sei es, solche kleinen Boxen im Fußraum hinter dem Beifahrersitz abzustellen.

Bei vielen Fahrern von Taxis und Mietwagen sind Hunde bekanntlich wegen der Verschmutzungsgefahr durch Hundehaare nicht sonderlich beliebt. Außerdem können sie die Mitnahme von Hunden unter Verweis auf Allergien ablehnen. Was immer noch viele nicht wissen: Für Assistenzhunde zum Beispiel von Blinden oder Diabetikern besteht eine Beförderungspflicht. Darüber hat taxi heute schon 2014 berichtet. Die Mitnahme von Hunden im Taxi als Dienstleistung war ebenfalls schon einmal ein Thema.

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