Kommt es zu einem Unfall, weil auf einer Straße mit zwei Fahrstreifen pro Richtung ein Spurwechsler mit einem auffahrenden Fahrzeug kollidiert, haften beide Beteiligte mit jeweils 50 Prozent. Das hat das Landgericht Hannover im Februar 2022 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 1 O 2 163/20 trägt.
In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist, war ein Autofahrer auf eine vierspurige Bundesstraße aufgefahren und dabei mit einem Gelenkbus kollidiert, der gerade von der linken auf die rechte Spur wechselte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Autofahrer den Spurwechsel des Busses hätte erkennen müssen. Er hätte erst danach einfahren dürfen. Der Busfahrer wiederum hätte nach Meinung des Gerichts erkennen müssen, dass an einer Auffahrt jemand auffahre. Daher hätte er seinen Spurwechsel an dieser Stelle unterlassen müssen.
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