Verkehrsgerichtstag setzt Leitplanken für mehr Verkehrssicherheit

Von der Fahrausbildung bis zur Unfallstatistik: Die Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags formulieren konkrete Ansatzpunkte für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert nun politische Umsetzung.

Einer der VGT-Veranstaltungsorte: Kaiserpfalz Goslar. | Foto: Christoph Rieger, DVR
Einer der VGT-Veranstaltungsorte: Kaiserpfalz Goslar. | Foto: Christoph Rieger, DVR

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar ist zu Ende gegangen. Unter dem Leitgedanken der Vision Zero befassten sich die Arbeitskreise mit zentralen Fragen der Verkehrssicherheit. Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats wurden dabei mehrere Forderungen des Verbands in die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags aufgenommen. Nun sieht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat insbesondere Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sowie die Landesregierungen in der Verantwortung.

Im Arbeitskreis zur Führerscheinprüfung stellte der Verkehrsgerichtstag klar, dass beim Fahrerlaubniserwerb die Qualität der Ausbildung Vorrang vor Kosteneinsparungen haben soll. Empfohlen wurde zudem die Einführung eines bundesweiten Referenzlehrplans mit definierten Mindestausbildungsinhalten und Lernstandsbeurteilungen. Ergänzend sprach sich das Gremium dafür aus, Präsenzunterricht mit digitalen Lernmethoden zu verbinden. Auch der Einsatz von Fahrsimulatoren in der praktischen Fahrausbildung soll ermöglicht werden, sofern klare Ausbildungskonzepte und Gütekriterien zugrunde liegen. Darüber hinaus soll das Begleitete Fahren ab siebzehn Jahren weiterentwickelt und in geeigneten Modellen erprobt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf alkoholisiertem Fahren mit Fahrrädern und Pedelecs. Der zuständige Arbeitskreis empfahl, für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille einen Ordnungswidrigkeitstatbestand einzuführen. Gleichzeitig forderte der Verkehrsgerichtstag einen Ausbau der Präventionsarbeit zu den Wirkungen von Alkohol im Straßenverkehr sowie zusätzliche Mittel für Forschung und Prävention durch Bund und Länder.

Im Arbeitskreis zu Unfalldaten schloss sich der Verkehrsgerichtstag der Forderung an, die amtliche Unfallstatistik differenzierter auszugestalten. Demnach sollen potenziell lebensbedrohlich verletzte Verkehrsteilnehmende künftig als eigene Unterkategorie der Schwerverletzten nach internationalem Standard erfasst werden. Zudem soll die Darstellung der Unfallstatistik durch das Statistische Bundesamt ausführlicher erfolgen.

Auch das Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer war Thema. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich für intensivere Kontrollen gegen Ablenkung im Straßenverkehr aus. Um unterschiedliche Regelungen in den Ländern zu vermeiden, empfahl das Gremium eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von technischen Kontrollsystemen gegen Handynutzung am Steuer. Zusätzlich regte der Verkehrsgerichtstag weitergehende Forschung an, um das Ausmaß von Ablenkung im Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr besser zu erfassen. Fahrzeughersteller wurden aufgefordert, die Bedienung ihrer Systeme möglichst intuitiv zu gestalten. (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat)

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