Aprilwetter: Sommerreifen trotz Glätte und Schnee?
Rechtlich gesehen müssen Autofahrer daher bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihr Fahrzeug fahren wollen - unabhängig von der Jahreszeit. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer andere behindert muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldeten Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
ADAC rät, bei Winterwetter ÖPNV nutzen
Der ADAC rät daher allen, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, das Fahrzeug bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Andernfalls müssten die Winterreifen wieder aufgezogen werden.
Richtige Bereifung an Wetterverhältnisse anpassen lohnt sich
Andersherum ist es auch keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht explizit verboten, doch bei warmen Temperaturen können Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden: Sie verschleißen schneller und der Bremsweg verlängert sich deutlich. Der ADAC rät daher, die richtige Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
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