Taxi-Dachverband im Dialog mit dem verkehrspolitischen Sprecher der Union
Mit einem Hauch von Scham räumte Thomas Bareiß beim „TMV Direkt“-Gespräch ein, dass er erst am vorangegangenen Wochenende 120 Euro für Taxifahrten ausgegeben hat, weil er seinen eigenen Autoschlüssel im Auto eingeschlossen hatte. Für den Taxifahrer sei das natürlich positiv gewesen. Bareiß nutzt nach eigenen Angaben seine Taxifahrten auch, um von den Fahrerinnen und Fahrern zu erfahren, wo der Schuh drückt. Das sei derzeit an vielen Stellen der Fall, machte TMV-Geschäftsführer Patrik Meinhardt deutlich – vom Fachkundenachweis bis zur Kassensicherungsverordnung.
Zum Fachkundenachweis wollte sich Bareiß nicht genau festlegen. Er bedankte sich beim Verband für die Vorschläge zu den Inhalten und betonte, dass es wichtig sei, dass Niveau der Fahrer zu halten. Andererseits dürften die Hürden auch nicht zu hoch sein, damit jeder eine Chance habe, den Fachkundenachweis zu erbringen.
Beim Thema Wettbewerb mit den großen Mietwagen-Plattformunternehmen blieb Bareiß ebenfalls im Ungefähren. Zum einen forderte er fairen Wettbewerb, zum anderen sprach er sich gegen Überregulierung aus, die Wettbewerb ausschließt. Beim Thema Rückkehrpflicht war er offensichtlich nicht sattelfest.
Relativ eindeutig positionierte er sich gegen die Forderung von Meinhardt, bei den so genannten Regionalisierungsmitteln des Bundes für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Ländern einen bestimmten Prozentsatz für Verkehre auf der letzten Meile zu reservieren. Die Verantwortung für den ÖPNV liege bei den Ländern, betonte er. Wichtig sei, dass die Verwendung von Regionalisierungsmitteln für Taxis grundsätzlich möglich sei. Am Ende komme es darauf an, dass vom Verbraucher Druck aufgebaut werde, Taxis als Teil des ÖPNV anzubieten, ließ Bareiß durchblicken.
Dankbar zeigte sich Bareiß für einen Hinweis auf Schwierigkeiten mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bei der Zertifizierung von Wegstreckenzählern. Er sagte zu, sich mit den Unternehmern in Verbindung zu setzen, um das Thema genauer kennenzulernen und stellte in Aussicht, im Bundestag entweder einen Entschließungsantrag zu stellen oder einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung einzubringen. Ebenfalls nahm Bareiß interessiert den Hinweis zur Kenntnis, dass die geplante Novelle der Kassensicherungsverordnung zum 1. Januar 2024 auf Hürden bei der praktischen Umsetzung stößt.
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