Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) werden ab dem 1. November 2023 die Abrechnungsbedingungen für Bahntaxi-Fahrten umgestellt. Um die gewünschte digitale Abwicklung voranzubringen, unterliegen Gutscheinfahrten, die ein Taxiunternehmer digital annimmt und verarbeitet, geringeren Abrechnungsgebühren als Fahrten, die nicht digital angenommen werden und damit einen höheren Verwaltungsaufwand verursachen. Das hat der BVTM am 19. Oktober 2023 mitgeteilt.
Ab dem 1. November 2023 werden demnach für Fahrten, die digital verarbeitet und abgerechnet werden, bis zu 5 Prozent vom Bruttoumsatz fällig. Für nicht digital verarbeitete Fahrten beträgt die Gebühr bis zu 10 Prozent, jedoch mindestens 15 Euro pro Fahrt. „Wer digital ist, kommt schneller an sein Geld und bekommt mehr“, erklärt der BVTM dazu.
Für neu hinzukommende Systempartner ist ebenfalls neu, dass sich jeder Taxibetrieb nun an einen regionalen Ansprechpartner wenden kann. Der „Regionalabrechner“ soll immer für einen Regierungsbezirk oder ein Bundesland der zentrale Ansprechpartner für alle Interessenten sein. Wer schon dem System „TaBeA“ angeschlossen sei, für den ändere sich nichts, teilt der BVTM mit. Taxizentralen, die heute digital abrechneten und kein Regionalabrechner seien, könnten weitermachen wie bisher. Die Neuerung betreffe also nur neu anzuschließende Taxiunternehmen, die noch nicht an einen Abrechnungspartner angebunden sind.
Laut Michael Oppermann, dem Geschäftsführer des BVTM, sind „alle gängigen Systempartner der Branche“ an das Taxi-Bestell- und Abrechnungssystem (TaBeA) angeschlossen. Das lasse den Nutzern die freie Wahl zwischen Fahrer-Apps und Bedienterminals. Das System wurde von fms Austrosoft für den BVTM entwickelt, wie man bei den Österreichern nachlesen kann.
Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer können eine Tabelle der Bahntaxi-Regionalabrechner im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.
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