Odenwaldkreis startet neue Nahverkehrs-Plattform

Ab September 2017 soll das Konzept „garantiert mobil!“ auch gemeinsame Taxi- sowie bezahlte Privatfahrten integrieren.
Die Mobilitätszentrale im Bahnhof Michelstadt ist auch die telefonische Anlaufstelle für das Projekt „garantiert mobil!“. (Foto: Daniel Flick / OREG)
Die Mobilitätszentrale im Bahnhof Michelstadt ist auch die telefonische Anlaufstelle für das Projekt „garantiert mobil!“. (Foto: Daniel Flick / OREG)

Die Mobilität im ländlichen Raum möchte der Geschäftsbereich Nahverkehr der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH nachhaltig mit dem Konzept „garantiert mobil!“ sichern, das am 8. September 2017 an den Start geht. Sein Kern ist ein von der Trapeze Group Deutschland programmiertes Informations- und Buchungsportal, bei dem sich sowohl die Nutzer als auch die Anbieter von Fahrten einmalig registrieren müssen. Sie eröffnen damit ein Konto, über das die Bezahlung abgewickelt wird. Danach können die Nutzer entlang der bestehenden Buslinien mit einem Vorlauf von 60 Minuten Fahrten von Bussen oder Rufbussen oder eingestellte Mitnahmefahrten von privaten oder gewerblichen Anbietern buchen.

Ein weiterer Kern des Konzepts ist eine Mobilitätsgarantie, die für Fahrten von jeder Ortschaft im Odenwaldkreis ins nächste Zentrum sowie für Fahrten in das Mittelzentrum Erbach / Michelstadt gelten soll. Für solche Fahrten sollen die Kunden immer mindestens eine Fahrt im „taxOMobil“ buchen können. Dabei handelt es sich um Fahrten, die in Kooperation mit dem örtlichen Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt werden. Für sie ist ein entfernungsabhängiger Zuschlag zwischen 3 und 25 Euro zu entrichten, während bei allen anderen Fahrten unabhängig vom Verkehrsmittel ein einheitlicher Fahrpreis in Höhe des üblichen Verbundtarifs gelten soll.

Grundtarif und Zuschlag sollen beim taxOMobil nur rund 80 Prozent des Taxitarifes betragen. Über eine frühzeitige Buchung und die dadurch mögliche Hinzubuchung weiterer Fahrgäste soll der Preis der Fahrt im taxOMobil beeinflussbar sein.

Laut der Projektbeschreibung hat das Regierungspräsidium die Einzelfallentscheidung getroffen, dass private Mitnahmefahrten im Rahmen des Projekts genehmigungsfrei sind, solange eine pauschale Betriebskostenobergrenze von 12 Cent pro Kilometer nicht überschritten wird. Entscheidend dafür sei, welches zu versteuernde Entgelt der mitnehmende Fahrer erhalte. Für die Vermittlung der Fahrten verlangt die OREG ein nicht genanntes Entgelt.
 

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