Taxizentrale Köln vs. Uber-Generalunternehmer

Das Oberlandesgericht Köln hat die Rückkehrpflicht erneut als rechtmäßig bestätigt und eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen.

Weder behauptetes Wohlverhalten noch Existenzgefährdung schützen Berufsfahrer vor Fahr­erlaubnis­entzug. Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Weder behauptetes Wohlverhalten noch Existenzgefährdung schützen Berufsfahrer vor Fahr­erlaubnis­entzug. Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Redaktion (allg.)
Rückkehrpflicht gestärkt

Das Urteil vom 09.05.2025 setzt unter dem Aktenzeichen I-6 U 106/24 ein klares Zeichen für die unveränderte Geltung des Rechtsrahmens in dem Verhältnis zwischen Mietwagen- und Taxiverkehr und stärkt die Position der Taxiunternehmen gegenüber appvermittelten Mietwagen.

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Artikel Taxizentrale Köln vs. Uber-Generalunternehmer
Seite 18 bis 0 | Rubrik Recht & Steuern
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