„Die Koalition wird den Gestaltungsspielraum für das Taxigewerbe nach dem Personenbeförderungsgesetz zum Schutz der Beschäftigten ausschöpfen und klare Regelungen für alle Verkehrsformen und Geschäftsmodelle im öffentlichen Verkehr vorgeben“, heißt es in dem am 3. April 2023 vorgestellten Entwurf für den Koalitionsvertrag. Der Satz steht allerdings nahezu wortgleich auch im bisherigen Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Landesregierung. Deren Absicht, bis Mitte 2022 für Mietwagen-, gebündelte Bedarfsverkehre und Taxiverkehre unter anderem Vorgaben unter anderem zu Sozialstandards, Mindest- und Höchstpreisen, Festpreisen und Anteil barrierefreier Fahrzeuge zu machen, wurde allerdings bis heute nicht ansatzweise realisiert.
Gänzlich neu ist hingegen die Forderung, dass die Unternehmen für jede Taxi- und Mietwagenkonzession die rechtskonforme Erfassung der Arbeitszeiten und die entsprechenden Lohnzahlungen nachweisen sollen. „Wir orientieren uns dabei an dem in Hamburg praktizierten Modell“, heißt es.
Ein weiterer Dauerbrenner in den Berliner Koalitionsverträgen ist seit mindestens 2016 der Satz „In Verhandlungen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald werden wir uns für ein Laderecht aller Berliner Taxen am Flughafen BER einsetzen.“ Bisher ist kein Ergebnis absehbar.
Neu ist auch die Absicht, für bislang schlecht mit dem ÖPNV erschlossene Gebiete neben der Erprobung von „Kiezshuttles“ (das sind autonome Minibusse) gemeinsam mit dem Berliner Taxigewerbe den Einsatz von Ruftaxis zu prüfen. Der Koalitionsvertrag lässt allerdings offen, was darunter genau zu verstehen ist.
Dass sich die Parteifarbe der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung ändern soll, steht ganz am Ende des Papiers: Zum ersten Mal seit 1996 soll sie wieder von der CDU geführt werden. Offensichtlich bleibt aber die unter Rot-Rot-Grün 2016 zusammengestellte Ressortstruktur in der künftigen „Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt“ weitgehend unverändert. Matthias Roeser
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