Schwalmstadt schränkt Taxi-Betriebspflicht erneut ein

Nach positiven Erfahrungen während der Pandemie dürfen die Unternehmen jetzt ein Jahr lang ihre Betriebspflicht kappen, um die wirtschaftlich schwierige Lage zu meistern.

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt schützt seine Taxibetriebe mit einer großzügigen Kappung der Betriebspflicht. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt schützt seine Taxibetriebe mit einer großzügigen Kappung der Betriebspflicht. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt hat im Oktober 2022 beschlossen, die Betriebspflicht der im Stadtgebiet angesiedelten Taxiunternehmen erneut einzuschränken. Sie müssen von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr betriebsbereit sein und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 6.00 Uhr und 17.00 Uhr. Das teilte die Stadtverwaltung am 2. November 2022 mit.

Die Regelung gilt für ein Jahr. Ausgenommen von dieser Regelung seien nur städtische Großveranstaltungen wie die Salatkirmes, das Weindorf, der Ziegenhainer Weihnachtsmarkt oder die Hephata Festtage, schreibt die Stadtverwaltung. Außerdem könnten Fahrten außerhalb dieser Zeiträume 24 Stunden zuvor bei den Unternehmen angemeldet werden.

Wörtlich schreibt die Stadt als Begründung der neuen Regelung Folgendes: „Eine Einschränkung der bisherigen Zeiten ist notwendig, um den Unternehmen auch weiterhin, insbesondere bei dem aktuellen schwierigen Marktumfeld, die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Fortführung der Tätigkeit zu geben. Entsprechende positive Erfahrungen bei der Einschränkung der Betriebspflicht wurden bereits in der Hochphase der Covid-19 Pandemie gesammelt.“

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