Pinneberger Kreistag bezahlt Taxifahrten zu Impfzentren

Über 80-Jährige können sowohl mit Taxis nach dem Taxitarif als auch mit Mietwagen auf Kosten des Landkreises zu zwei Impfzentren und zurück fahren.

Auch in Pinneberg wurde eine für das Taxi- und Mietwagengewerbe positive Regelung für Impffahrten getroffen. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Auch in Pinneberg wurde eine für das Taxi- und Mietwagengewerbe positive Regelung für Impffahrten getroffen. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Pinneberger Kreistag hat am 10. März 2021 beschlossen, mindestens 80 Jahre alten Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz im Kreis Pinneberg die Fahrt zu den Corona-Impfzentren in Elmshorn und Prisdorf zu bezahlen. Die berechtigten Fahrgäste müssen dazu im Taxi ein Formular ausfüllen, mit dem sie ihr Alter, ihren Wohnsitz im Kreis sowie die Fahrt zu einem gebuchten Impftermin bestätigen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und seit dem 1. Februar mit einem Taxi oder einem Mietwagen zum Impftermin gefahren ist, kann die Kosten dafür sogar noch nachträglich geltend machen.

Die zuständige Fachabteilung der Kreisverwaltung hat alle Taxi- und Mietwagenunternehmer im Landkreis schriftlich über diese Regelung informiert. Sie hat ihnen geschrieben, dass die Taxifahrten nach der gültigen Taxen-Tarifordnung des Kreises Pinneberg vergütet werden. Wartezeiten am Impfzentrum sind allerdings nicht vergütungsfähig. Für Mietwagenunternehmen war eine Tabelle beigefügt. Vorgesehen ist eine monatliche Abrechnung mit der Kreisverwaltung Pinneberg.

Den Info-Brief des Landkreises, Abrechnungsvordrucke für Taxis und für Mietwagen sowie eine Abrechnungsliste für Mietwagen hält auch die Homepage des Landesverbandes für das Taxi-und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e. V. bereit. Er war konzeptionell mit eingebunden. Die beiden für Unternehmen in anderen Regionen informativsten Dokumente können auch im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

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