Taxi-Trennscheiben: Spuckschutz wird abgemahnt

Ein österreichischer Hersteller hat sich die Bezeichnung Spuckschutz als Markenname eintragen lassen und mahnt nun auch in Deutschland ab.

Die Abmahnungen beziehen sich bislang auf Schutzscheiben zum Aufstellen, die Gyrcizka selbst herstellt. (Foto: Gyrcizka KG)
Die Abmahnungen beziehen sich bislang auf Schutzscheiben zum Aufstellen, die Gyrcizka selbst herstellt. (Foto: Gyrcizka KG)
Dietmar Fund

Der österreichische Werbemittelhersteller Gyrcizka KG hat beim österreichischen Patentamt schon vor längerer Zeit die Marke „Spuckschutz“ eintragen lassen. Wegen der Bekämpfung des Corona-Virus verwenden es auch in Deutschland viele Firmen sowie Taxi- und Mietwagenunternehmer, die per Folie oder mit einer festen Wand zum Beispiel aus Plexiglas den Fahrer- vom Fahrgastraum abgetrennt haben. Das sollten sie sicherheitshalber unterlassen, weil Gyrcizka die Nutzung dieser Bezeichnung auch in Deutschland abmahnen lässt. Diesen Schluss kann man aus den Berichten zweier deutscher Rechtsanwälte in ihren Blogs ziehen.

Wie der Rechtsanwalt Arno Lampmann schreibt, soll ein Unternehmer eine Unterlassungserklärung unterschreiben und eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro, einen pauschalen Schadenersatz von 15.000 Euro und Anwaltskosten von 1.250 Euro zahlen. Das Unternehmen A & S Grünke Kunststoffe solle 16.000 Euro bezahlen, weil es seit Jahren Schutzscheiben aus Kunststoff, die auf Verkaufstheken für Schutz sorgen sollen, als „Spuckschutz“ bezeichne.

Solche Schutzscheiben produziert auch Gyrcizka. Auf dessen Homepage sind unter dem Stichwort Spuckschutz Covid 19 nur solche Schutzeinrichtungen vermerkt, nicht jedoch solche für den Einsatz in Fahrzeugen. Insofern könnten Taxi- und Mietwagenunternehmer auf der sicheren Seite sein, zumal die deutschen Rechtsanwälte die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen stark anzweifeln.

Besser wäre es aber sicher, auf diese ohnehin ziemlich abstoßende Bezeichnung zu verzichten und sich etwas Besseres einfallen zu lassen, was die Schutzwirkung in den Vordergrund rückt. Unternehmer, die einen Empfangstresen haben, können solche Schutzeinrichtungen zum Aufstellen auch bei deutschen Herstellern kaufen und müssen ihn nicht beim Urheber der Abmahnungen bestellen.

Der Firmeninhaber Manfred Gyrcizka hat bislang die Frage von taxi heute noch nicht beantwortet, ob er tatsächlich keine Schutzeinrichtungen für Fahrzeuge anbietet. Gefragt wurde er auch, ob er auch Hersteller von Schutzeinrichtungen für Fahrzeuge abmahnen lässt.

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