Stadt Leipzig erlaubt Kraftstoff-Zuschlag für Taxen
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat kürzlich einer Änderungsverordnung zur „Beförderungsentgeltverordnung“ der Stadt zugestimmt. Sie sieht im Pflichtfahrbereich ab einem Schwellenwert von 1,80 Euro pro Liter Dieselkraftstoff oder Superbenzin je nach Antriebsart des Taxis einen Zuschlag von 1,00 Euro pro Taxifahrt vor. Die Regelung ist bis zum 31.12.2022 befristet und tritt bis dahin außer Kraft, wenn die Kraftstoffpreise am jeweiligen Tag um 6 Uhr unter den Schwellenwert fallen. Ermittelt wird dieser Wert jeden Tag neu über die Internetseite mehr-tanken.de/statistiken getrennt für Dieselkraftstoff und Superbenzin. Ansonsten wird der Mitteldeutsche Taxitarif beibehalten.
Die neue Regelung hatten der Landesverband der Sächsischen Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V. (LVS) und der Leipziger Taxiverband e.V. gemeinsam angeregt. Auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. habe hier zu schnellem Handeln geraten, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung, die sie noch vor der Beschlussfassung herausgegeben hatte.
Der Rat stimmte der in der Vorlage getroffenen Lage-Einschätzung zu. Dort heißt es wörtlich: „Mit den derzeitigen Taxitarifen ist ein wirtschaftliches Betreiben eines Taxiunternehmens sowohl mit einem Fahrzeug als auch mit mehreren Fahrzeugen nicht möglich.“
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin